Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 04_Protokoll_26.04.2018.pdf
- S.43
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im Bereich Moserfeldweg 65 zu Überflutungen bzw. Vermurungen führen könnten.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der dem Akt beiliegt,
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Da die Stellungnahme für das Flächenwidmungsplanverfahren nicht relevant ist, wird
die Beschlussfassung des Planes vorgeschlagen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen in ausreichend abgesicherter
Form vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von RUDI und FPÖ, 6 Stimmen;
gegen ÖVP - ohne GR Mag. Kogler und
GR Hitzl - und Tiroler Seniorenbund,
7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IN-F25, Innenstadt, Bereich Südbahnstraße 1, 1a (als
Änderung der Flächenwidmungspläne
Nr. IN-F5 und Nr. IN-F9), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL-F53, Arzl,
Bereich Schlöglgasse Nr. 5 und Gpn. 281
und 297/2 sowie Teilflächen der Gpn. 283/1,
294/1 und 295/1, alle KG Arzl (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. AL-F1 und
Nr. AL-F36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
33.
Maglbk/22362/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F25,
Innenstadt, Bereich Südbahnstraße 1 und 1a (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. IN-F5
und Nr. IN-F9), gemäß § 36
TROG 2016
34.
Maglbk/22363/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN-B37, Innenstadt, Bereich Südbahnstraße 1
und 1a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B14 und Nr. INB14/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
(Projektsicherungsvertrag) ist unterzeichnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen StR Gruber
und GR Appler):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von RUDI und FPÖ, 6 Stimmen;
gegen ÖVP - ohne GR Mag. Kogler und
GR Hitzl - und Tiroler Seniorenbund,
7 Stimmen):
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.04.2018:
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
(Projektsicherungsvertrag) ist unterzeichnet.
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B37, Innenstadt, Bereich Südbahnstraße 1 und 1a (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B14 und
Nr. IN-B14/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
StR Gruber und GR Appler):
GR-Sitzung 26.04.2018