Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.18

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2011_10-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 492 -

stück .482 in EZ 188, Grundbuch
81113 Innsbruck, ein.
5.

6.

7.

8.

9.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Löschung der Baurechtsliegenschaft EZ 1627, Grundbuch 81113
Innsbruck, als Vorkaufsberechtige (CLNr. 1) zu.
Die Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Stadtgemeinde Innsbruck vom 22.11.1962
betreffend der unentgeltlichen Überlassung der Räumlichkeiten, in welchen die Schule Adolf-Pichler-Platz
untergebracht ist, wird auf die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) überbunden.
Die aus Anlass der, mit den in Pkt. 2
dargestellten Eigentumserwerb der
Stadtgemeinde Innsbruck, am Baurecht verbundenen Kosten, Abgaben
und Gebühren, trägt zur Gänze die
Stadtgemeinde Innsbruck. Mit der
Vertragserrichtung wird die Tiroler
Kommunalgebäude Leasing (TKL) III
GrundverwertungsgesmbH zu einem
Entgelt, welches in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, beauftragt.
Die aus Anlass der, mit den in den
Punkten 3. bis 5. angeführten Rechtsgeschäfte, entstehenden Kosten, Abgaben und Gebühren, trägt zur Gänze
die Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG).
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, alle zur Umsetzung dieses
Rechtsgeschäftes weiteren Schritte
zu unternehmen und die Angelegenheiten bis zur Grundbuchseintragung
durchzuführen.

10. Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes (Grunderwerbsteuer
und Eintragungsgebühr), wird ein
Nachtragskredit durch die Aufnahme
eines Kommunaldarlehens aus der
Vp. 5/846000-001200 genehmigt.
Das ist ein sehr komplizierter Akt, da es
hier verschiedene Berechtigte bei diesem
Baurecht gegeben hat. Jetzt soll mit Beschluss des Stadtsenates und des GeGR-Sitzung 14.7.2011

meinderates der Mietvertrag einvernehmlich aufgelöst und der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) übertragen
werden.
Alle anderen Berechtigungen, wie der
Durchgang usw., die wir haben, bleiben
unverändert aufrecht. Nichtsdestotrotz
trägt sich die Schule mit dem Gedanken,
im Innenhof einen Ausbau vorzunehmen.
11.

I-RA-19/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der Liegenschaften Grundstück 627/2, vorgetragen in EZ
1080, Grundbuch 81102 Amras,
im Ausmaß von 5.418 m2 und einer Teilfläche des Grundstückes 624/5, vorgetragen in EZ
199, Grundbuch 81102 Amras, im
Ausmaß von 2.916 m2 sowie Verlängerung des Baurechtes auf
dem städtischen Grundstück 628/5, vorgetragen in EZ
993, Grundbuch 81102 Amras, an
Krenn Asphalt- und Bauunternehmung GesmbH

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von RUDI, FPÖ und FREIHEITLICH
UND FREI; 4 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.7.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft an die Krenn Asphalt- und Bauunternehmung GesmbH, FN 39276 i,
oder eine andere Firma aus der Fröschl-Gruppe die Liegenschaft Grundstück 627/2, vorgetragen in EZ 1080,
Grundbuch 81102 Amras, im Ausmaß
von 5.418 m2.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft an die Krenn Asphalt- und Bauunternehmung GesmbH, FN 39276 i,
oder eine andere Firma aus der Fröschl-Gruppe weiters jene Teilfläche
des Grundstückes 624/5, vorgetragen
in EZ 199, Grundbuch 81102 Amras,
im Ausmaß von 2.916 m2, welche
Gegenstand des Mietvertrages vom
12.12.2008, abgeschlossen zwischen
der Stadtgemeinde Innsbruck und der
Krenn Asphalt- und Bauunternehmung GesmbH, ist.