Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.49
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dass Exekutivorgane in einem adäquaten
Zeitrahmen eine Festnahme durchführen.
Wir reden von einer Zeit, in der es noch
keine Handys, keinen Digitalfunk usw. gegeben hat. Aus diesem Grund wurden für
Hoheitsverwaltungsorgane hinsichtlich der
Festnahmeregelung diese Zwangsmaßnahmen gesetzt, wobei derzeit in Diskussion steht, ob dies verfassungsrechtlich
auch hält.
Primär langt die Beschwerde nicht beim
Stadtmagistrat Innsbruck ein, sondern
der/die MitarbeiterIn der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), welcher/welche
eventuell wegen einer Nichtverhältnismäßigkeit der Mittel angezeigt wird, haftet
persönlich für sein/ihr Vorgehen.
Wir reden nicht von Straftaten, sondern
von Verwaltungsübertretungen. Gut, wir
wollen eine Festnahme durch die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG). Alle, die mit
Einsatzkräften zu tun haben, wissen, dass
man in dem Moment, in welchem man eine andere Person anfasst, das Risiko,
dass diese Person auch in der Form reagiert, größer wird. Wenn aber ein Beamter
bzw. eine Beamtin verletzt wird, ist sofort
die Polizei einzuschalten und ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Auf die Nachfrage beim Land Tirol, ob für
Beamte, welche hoheitliche Zwangsmaßnahmen durchführen können, gemäß dem
Strafgesetzbuch (StGB), leichte Körperverletzung automatisch wie eine schwere
Körperverletzung geahndet wird, hat uns
ein Jurist die Auskunft erteilt, dass man
seitens des Landes Tirol nicht sicher ist,
ob das auch für die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) gilt.
Die nächste Frage hat sich um die Identitätsfeststellung bei einer Festnahme gedreht. Was passiert, wenn das nicht
rechtmäßig durchgeführt wird, erfolgt das
Ermittlungsverfahren ebenso wieder durch
die Polizei? Falls Widerstand geleistet
wird, ist das Widerstand gegen die Staatsgewalt, aber auch nur, wenn wieder die
Exekutive zugezogen wird. Nun frage ich
allen Ernstes, warum die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) Leute festnehmen
soll, wenn wir ein Stadtpolizeikommando
(SPK) mit Einsatzzeiten haben? Bei einer
Festnahme läuft es nie in dem Sinn ab,
dass der Betroffene mitgeht und daher
GR-Sitzung 14.7.2011
sowieso die Polizei hinzugezogen werden
muss.
Es wurde erwähnt, dass es plötzlich "Waffengebrauch" heißt. In der Konsequenz ist
natürlich zu diskutieren, wie sich der Beamte bzw. die Beamtin, welcher/welche
eine sechswöchige Ausbildung absolviert,
gegen jemanden schützt, der ein "Kaliber"
ist, einen nicht angeleinten Kampfhund
dabei hat und nicht mitgehen möchte? Mit
dem Pfefferspray?
Daher ist die Diskussion zu führen, wie die
BeamtInnen damit umgehen sollen. Aus
unserer Sicht ist die Festnahme für Verwaltungsübertretungen ein unverhältnismäßiges Mittel, wodurch Leute sehr
schnell einem gewissen Risiko ausgesetzt
werden, das wir für die MitarbeiterInnen
des Stadtmagistrates Innsbruck nicht haben wollen. Danke! (Beifall)
GR Grünbacher: Ich möchte jetzt nicht
inhaltlich, sondern ganz bewusst politisch
diskutieren. Wir haben am 18.3.2011 in
einem Highlight des Gemeinderates den
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) geändert wird, beschlossen. Ich bedanke mich nachträglich
bei der Opposition dafür, da sie den Antrag hinsichtlich einer Einrichtung der
Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK)
gestellt hat.
Das Stadtrechtsreform-Kommission
(StRRK) hat eine Zufälligkeit in einem Zeitfenster und in der Personenkonstellation
gehabt, die unheimlich gut funktioniert hat.
Die Arbeit der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) hat beim Land Tirol höchste
Anerkennung gebracht. Diese Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) hat einen Antrag vorgelegt, welcher im Gemeinderat
mit 39 : 1 Stimmen beschlossen wurde.
Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG)
wurde ganz bewusst - auch wenn wir
weltanschaulich verschiedene Meinungen
vertreten - aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) herausgehalten. Wir waren der Meinung, dass es
uns um das große "Ganze" und nicht um
das "Kleine" geht.
Jetzt kommt das - woher auch immer über die Hintertüre zurück; ob das jemand
im Übereifer aus der Schublade genommen und gesagt hat, dass das Alt-Bgm.-