Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.55

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- 529 -

würde auf sie nicht schauen. Es gibt zu
wenig Bewachungspersonal und jeder/jede kann tun und lassen was er/sie
will.
Ich habe kürzlich mit GR Federspiel gesprochen und er hat gesagt, was die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) so zahnlos unternehmen will. Wenn der Betroffene
sagt "ich heiße Franz Beckenbauer und im
Übrigen leck mich", dann müssen das die
MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) so zur Kenntnis
nehmen, da sie nichts tun können. Aus
dieser Sorge heraus, ist dieser Passus
entsprungen. Man muss der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) doch etwas
in die Hand geben, damit sie entsprechend handeln kann. Daher hat man ja
auch den Forstorganen usw. dieses Recht
eingeräumt.
So absurd finde ich das nicht. Wenn ich
jetzt höre, dass bereits 29 Mitglieder des
Gemeinderates diesen Abänderungsantrag unterschrieben haben, dann ist die
Sache ja schon gelaufen. Wir sollten doch
ehrlich sein. Die Sorge um die Sicherheit
unserer Bevölkerung müssen wir uns im
Gemeinderat machen und dafür sind wir
sowie auch eine Bürgermeisterin verantwortlich. Wir können nicht sagen, nur, weil
uns dieser Passus nicht gefällt, sind wir
nicht dafür. Wenn jemand etwas Unrechtes tut, soll er dafür auch bestraft werden.
Es geht nicht um kleine Übertretungen,
sondern wirklich um größere Dinge. Eine
Sicherheit muss auch dann gewährleistet
werden, wenn es keine großen Übergriffe
gibt. Damit drücken wir aus, dass es auch
nicht zu großen Übergriffen kommen darf.
GR Haager: Fakt ist, dass das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) im
Gemeinderat mit 39 : 1 Stimmen beschlossen wurde. Man hat damals schon genau
gewusst, dass an dem einen Punkt "Befugnisse der städtischen Aufsichtsorgane"
das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und die Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin
scheitern wird, da die SPÖ und die Innsbrucker Grünen gesagt haben, dass für sie
eine Festnahmebefugnis der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) nie in Frage
kommen würde.
GR-Sitzung 14.7.2011

Da das Land Tirol in den Verhandlungen
auch entgegenkommend ist, haben wir
gesagt, dass wir das zurückziehen.
(GR Federspiel: Ihr braven Buben von der
rechten Seite.)
Jetzt kommt das auf einmal durch die Hintertüre, obwohl man genau weiß, dass alles platzen könnte. Hier ist die Frau Bürgermeisterin nicht ganz frei vom Verdacht.
Da sie vehement diesen Paragraphen verteidigt, sprechen die Indizien eindeutig dafür.
Ich weiß, wovon ich spreche, da ich in der
Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, beschäftigt
war. Vor ungefähr zwanzig Jahren hat die
Bundespolizei gesagt, dass sie die ortspolizeilichen Verordnungen eigentlich nicht
mehr vollziehen möchte, da es zu wenig
Personal dafür geben würde. Der Auslöser
dafür waren die zwangsweisen Vorführungen zur Behörde. Wenn zum Beispiel jemand eine Strafverfügung erhalten hat
und nicht bei der zuständigen Stelle vorstellig wurde, ist die zwangsweise Vorführung angeordnet worden. Das hat die
Bundespolizei durchgeführt, aber dann
wurde es der Mag.-Abt. II, Erhebungsdienst, übertragen.
Man darf nicht glauben, dass es bei dieser
Tätigkeit zu keinen Vorfällen kommt. Was
soll man unternehmen, wenn man beispielsweise auf der Hungerburg, wo rundherum niemand ist, jemandem mit einem
Kampfhund, welcher einem "an die Gurgel
springt", gegenüber steht? Ein Polizist
kann im Notfall schießen, aber die Mobile
Überwachungsgruppe (MÜG) hat nichts.
Hier kommt es auf die Ausbildung an. Man
muss das "Einschreiten" beherrschen,
denn das ist das Um und Auf bei allen
Amtshandlungen. Wenn es zu Vorfällen
kommt, tun mir bereits jetzt schon die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) Leid. Es ist heute nicht
mehr dasselbe Klientel wie vor zwanzig
Jahren. Dessen muss man sich im Klaren
sein. Ich weiß, wovon ich spreche.
Ich möchte das der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) ersparen, denn wir
brauchen etwas mit Hand und Fuß. Hier
nützt auch der Vergleich mit der Tiroler
Bergwacht und den Jagdschutzberechtigten nichts, denn auf einer Höhe von