Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf

- S.73

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29.

III 6520/2011
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. MÜ - Ö25, Mühlau, Bereich
zwischen Wurmbachweg und
Kirchgasse (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß
§ 32 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. MÜ - Ö25, Mühlau, Bereich zwischen
Wurmbachweg und Kirchgasse (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
30.

III 6521/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F12, Mühlau, Bereich zwischen Josef-SchrafflStraße Nr. 27 und Kirchgasse
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F1), gemäß § 36 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F12, Mühlau,
Bereich zwischen Josef-Schraffl-Straße
Nr. 27 und Kirchgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F1),
GR-Sitzung 14.7.2011

gemäß § 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
31.

III 6522/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B11, Mühlau, Bereich östlich des Wurmbachweges Nr. 12, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B11, Mühlau, Bereich östlich des Wurmbachweges Nr. 12, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
32.

III 6523/2011
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö26, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und AloisSchrott-Straße bei Einmündung
des Schusterbergweges (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32 TROG 2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: