Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_10-Juli.pdf
- S.75
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ßern. Von Seiten des Hotelbetreibers wurde überlegt, ob es nicht sinnvoll wäre, jahresdurchgängig doch einen größeren Bereich wirtschaftlich nutzen zu können.
Diese kleinere Terrasse ist jederzeit zugänglich, wobei es zusätzlich möglich ist,
sowohl von dieser kleineren Terrasse als
auch vom allgemeinen Stiegen- und Liftgebäude zu einer darüber liegenden Terrasse zu gelangen. Diese Terrasse ist sehr
groß und eine vollkommen konsumfreie
Zone. Man kann sie auch aufsuchen, um
nur den "tollen Ausblick" zu genießen.
36.
III 2697/2011
Bebauungsplan Nr. HW - B5/4,
Hötting-West, Bereich KarlInnerebner-Straße Nr. 62, Saurweinweg Nrn. 1 bis 3,
Gpn. 1088/2 und 1080, beide
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Abenthum: Ich melde Stimmenthaltung an.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Auch ich
melde Stimmenthaltung an.
Wir haben im Bauausschuss die Bedingung beschlossen, dass dieser Punkt
während der Auflage im Projektsicherungsvertrag verankert wird.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original bei.
Beim oberen Geschoss hat sich die Baukörperbreite und Baukörperlänge etwas
verschoben, was aber keine Auswirkungen auf die Allgemeinnutzung hat. Ich
glaube, das ist insgesamt eine bessere
Lösung, da man unterhalb eine Terrasse,
einen Barbereich mit einem tollen Ausblick
und weiter drüben eine vollkommen abgekoppelte Terrasse hat, die jedermann aufsuchen kann.
Sie beziehen sich auf Straßenfluchtlinien,
die außerhalb des Planungsbereiches liegen. Trotzdem wurden die vorgebrachten
Argumente im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, der ein entsprechendes
verkehrsplanerisches Gutachten einbezieht und dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Bauausschuss beraten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich aus den eingebrachten
Einwänden keine Abänderung des vorliegenden Entwurfes ergibt.
Ein Argument war mitunter, dass ein solcher Turm für jeden/jede zugänglich sein
sollte, um das Panorama genießen zu
können.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
14.7.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/2,
Innsbruck-Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B20/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2011,
wird beschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GR Abenthum und GR Praxmarer; 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Abenthum und StRin Dr.in PokornyReitter, 2 Stimmen; gegen 2 RUDI, FREIHEITLICH UND FREI und FPÖ, 4 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Der Bebauungsplan Nr. HW - B5/4, Hötting-West, Bereich Karl-Innerebner-Straße
Nr. 62, Saurweinweg Nrn. 1 bis 3, beide
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden allgemeinen bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 14.7.2011