Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.75

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- 606 -

es sinnvoll ist, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Schritttempo - das sind nun
einmal 15 km/h - zu verordnen. Das Wort
"Schritttempo" passt nicht auf die Verkehrstafel und daher haben wir eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von
15 km/h verordnet.
Wir machen das im Sinne der Sicherheit
der Kinder und das hat sehr wohl Priorität.
Das Liberale Innsbruck stimmt, wenn sie
sich der Stimme enthalten, gegen die
Sicherheit der Kinder und für diese haben
wir Sorge zu tragen. Das ist eindeutig der
Fall, weil die Maßnahme eindeutig gegen
die Sicherheit der Kinder geht, wenn diese
nicht bestimmt wäre. Deswegen bitte ich
hier mitzustimmen, wenn wir für die
Sicherheit der Kinder, die höchste Priorität
hat, einiges tun müssen und dort getan
haben.
Deshalb hat das ganze Maßnahmenpaket
sehr wohl Sinn und deshalb darf ich mich
noch einmal bei den Beteiligten, auch bei
der Polizei und bei der Mag.-Abt. II,
Straßen- und Verkehrsrecht, recht herzlich
bedanken.
GR Heis: Zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 15 km/h muss ich sagen,
dass ich 38 Jahre bei der Polizei falsch
Dienst gemacht habe. Bei einer Schule
gibt es ein Verkehrszeichen oder ein
Zeichen für andere Gefahren. Wenn man
die Verkehrstafeln kennt, hat man so zu
fahren, dass man jederzeit anhalten kann,
also in Schrittgeschwindigkeit.
In § 20 Straßenverkehrsordnung (StVO)
steht eindeutig, dass man die Geschwindigkeit so zu wählen hat, dass man
niemanden gefährdet oder behindert.
Wenn das Gefahrenzeichen "Schule"
verordnet wurde, hätte der Kraftfahrer die
Verpflichtung, die Geschwindigkeit so zu
wählen, dass die Kinder nicht gefährdet
oder behindert werden.
Die Geschwindigkeit von 15 km/h ist
wirklich ein wenig übertrieben. Ich glaube,
aber nicht, dass diese Beschränkung
eingehalten wird. Soviel zu dieser Sache.
GR Abenthum: Der Verkehrsausschuss
hat die Geschwindigkeitsbeschränkung
von 15 km/h deshalb verhängt, weil das
die Zufahrt zur Baustelle für das neue
Kaufhaus Tyrol ist. Wenn der ganze
GR-Sitzung 19.10.2006

Schwerverkehr dort durchfährt und sich an
dieser Engstelle Kinder aufhalten, dann ist
diese Maßnahme für mich sinnvoll.
GR Mag. Kogler: Ich möchte ganz klar die
Aussage von StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
zurückweisen, dass sich unsere Stimmenthaltung gegen die Kinder richtet. Wir
werden uns deshalb auch der Stimme
enthalten. Wenn ich jetzt einen Tacho
hätte, wo diese Geschwindigkeit genau
angezeigt wird, dann müsste ich mich so
konzentrieren, dass ich ja die 15 km/h
nicht überschreite, dass ich gar nicht auf
die Kinder achten kann. Das gebe ich
auch zu bedenken.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung Liberales Innsbruck und GR Heis;
3 Stimmen):
Der Antrag des Verkehrsausschusses vom
9.10.2006 wird gemäß Beilage angenommen.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage
genehmigt.

40.

II-SV-2531/2005
Gutshofweg, Verordnung einer
gebührenfreien Kurzparkzone

GR Gruber: Ich möchte dem Gemeinderat
noch zur Kenntnis bringen, dass es noch
einen Antrag gibt, den wir im Sommer in
Zusammenarbeit StR Dipl.-HTL-Ing. Peer
im Verkehrsauschuss zurückgestellt
haben und zwar betrifft das die Kurzparkzonenregelung Gutshofweg.
Wir haben damals beschlossen, die
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) zu Nachverhandlungen mit dem
Ärzte- und Apothekerhaus zu beauftragen.
Es ist jetzt zum Wohle der Stadt Innsbruck
und des Gleichheitsgrundsatzes gegenüber den anderen Bürgern eine Lösung
gefunden worden. Es wurde ein ortsüblicher Preis für die Nutzung der Parkplätze
eingeholt. Das wollte ich dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen.
Es wird Kenntnis genommen.