Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.87
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kostet? Wie viel müssen wir jetzt mit
dieser vertretbaren und aus unserer Sicht
städtebaulich und raumordnerisch
durchaus sinnvollen Gestaltung dieses
Gebietes auch tatsächlich aus dem
Vertrag heraus bezahlen? Wir sind zu dem
Ergebnis und zu jenem Preis gekommen,
die hier schon angesprochen wurden. Wir
halten das für vertretbar.
Wir würden eine Lösung nicht für vertretbar halten - das haben wir auch getestet -,
die letztendlich keine Nachzahlungspflicht
auslösen würde. Wir würden städtebaulich, vom Stadtbild aber auch von der
Erschließung her, nicht mehr von einer
Lösung des Problems oder der Aufgabe
im bestmöglichen Sinne auch aus der
Sicht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
ausgehen können. Wir haben auch
probiert, die Bebauung noch lockerer und
noch leichter zu machen, denn wir haben
gar nicht darauf geachtet, dass wir eine
möglichst große Dichte, zustande bringen.
Wir haben dann gleich Summen, die
schon sehr erheblich sind und die sich
dann ergeben würden, erreicht.
Ich glaube, dass wir hier mit doch sehr viel
Fingerspitzengefühl, sehr viel Mühe und
Aufwand eine Lösung erarbeitet haben,
die eine gute Lösung für diesen Bereich ist
und die aus meiner Sicht eine Lösung ist,
die die Aufgabe in bestmöglicher Art und
Weise auch tatsächlich schafft und löst.
Deshalb bitte ich schon im Gemeinderat
um Zustimmung für dieses Ergebnis. Ich
glaube, dass dieses gut ist und viel Mühe
und Arbeit bereitet hat.
Bgm. Zach: Ich danke für die sachliche
Diskussion für diese nicht ganz einfache
Angelegenheit. Ich möchte wirklich der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, auch gratulieren.
So gesehen, GR Mag. Fritz, möchte ich
das zurücknehmen, denn ich weiß, was er
gemeint hat. Man ist an die Grenze
gegangen, sodass die Sache für alle Teile
noch vertretbar ist.
50.
III 6081/2006
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B16/1,
Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich
Innstraße 115, gemäß § 56 Abs. 2
TROG
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer; gegen GR
Buchacher und GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Marinell und GR
Mag. Yildirim; 3 Stimmen, gegen GRÜNE
und GR Buchacher; 9 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.10.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B16/1,
Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115, gemäß § 56 Abs. 2 TROG wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Erlassung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
TROG 2006 unter der aufschiebenden
Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die nach § 66 Abs. 1 erforderliche
aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt
wird.
51.
III 4171/2006
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Marinell und GR
Mag. Yildirim; 3 Stimmen, gegen GRÜNE
und GR Buchacher; 9 Stimmen):
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. IN - Ö7, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich
Innstraße 115 (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006
Der Antrag des Bauausschusses vom
9.10.2006 (Seite 609) wird angenommen.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist ist eine Stellungnahme
GR-Sitzung 19.10.2006