Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.88

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- 619 -

eingegangen. Die Stellungnahme liegt
dem Akt im Original bei.
Es wird festgestellt, dass die Umwidmung
von Freiland in Bauland im Widerspruch
zu den Zielen der örtlichen Raumordnung
läge. Es bestünde eine ökologisch
wertvolle Fläche und die Umwidmung sei
keine Abrundung von Widmungsgebieten,
sondern vielmehr eine halbinselförmige
Ausbuchtung, die dem Grundsatz des
Bodensparens im Stadtbereich widerspräche. Zudem sei der Steilhang von der
Stadt gut sichtbar. Der Vorteil für die
weitere räumliche Entwicklung sei folglich
schwer zu argumentieren.
Bei Beschluss des Änderungsvorhabens
erwartet sich der Stellung Nehmende im
Sinne des Gleichbehandlungsgebotes bei
vergleichbaren Vorhaben eine analoge
großzügige und entgegen kommende
Interpretation des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) und der
Vorschriften des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG).
Die Einwände stellen keine neuen
Gesichtspunkte dar, da diese Aspekte in
den Berichten zum Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) bzw. Flächenwidmungsplan bereits behandelt wurden.
Den Erfordernissen des Orts- und
Landschaftsbildes soll mit differenzierten
Bebauungsbestimmungen im Rahmen der
Erstellung des Bebauungsplanes Rechnung getragen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von StR Dipl.-HTLIng. Peer; gegen GR Buchacher und GR
Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Marinell und GR
Mag. Yildirim; 3 Stimmen, gegen GRÜNE
und GR Buchacher; 9 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.10.2006:
Der Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) Nr. IN - Ö7,
Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115 (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006 wird beschlossen.

GR-Sitzung 19.10.2006

52.

III 4172/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. IN - F12, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Innstraße 115 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1,
Zeichn. Nr. 2925), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist ist eine Stellungnahme im
Original eingegangen. Die Stellungnahme
liegt dem Akt im Original bei.
Da es sich um den denselben Einspruch
handelt, der auch zur Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) eingebracht wurde, wird auf den
entsprechenden Bericht verwiesen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei
Stimmenthaltung von StR Dipl.-HTLIng. Peer; gegen GR Buchacher und GR
Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Blum, GR Marinell und GR
Mag. Yildirim; 3 Stimmen, gegen GRÜNE
und GR Buchacher; 9 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.10.2006:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. IN F12, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich
Innstraße 115 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1, Zeichn.
Nr. 2925), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.

53.

III 4173/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. PR - F4, Bereich Pradl, Eckbereich Anton-Eder-Straße - Olympiastraße (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. PR
- F1, Zeichn. Nr. 3802), gemäß
§36 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden ähnlich
lautend und inhaltlich weitestgehend
gleich bereits während der Auflage des
Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F1