Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.137

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In der Stellungnahme dazu teilte die betroffene Dienststelle mit, dass
die mit der Rechnungskontrolle bzw. –abfertigung beauftragten Mitarbeiter erneut darauf hingewiesen wurden, zukünftig auf eine den geltenden Vorschriften entsprechende Rechnungslegung zu achten.
Skonti

Es wurden zwei Rechnungen der MA V, Amt für Kinder- und Jugendbetreuung, betreffend Kinderspielzeug für den Kindergarten Lönsstrasse behoben. Beide Rechnungen stammten vom selben Lieferanten.
Eine der beiden Vorschreibungen wäre mit Möglichkeit auf Skontoabzug zu begleichen gewesen, was jedoch nicht erfolgte.
Im Anhörungsverfahren wurde seitens des betreffenden Amtes mitgeteilt, dass der mögliche Skontoabzug aufgrund der Annahme, dass für
die zweite (skontoabzugsberechtigte) Rechnung dieselben Zahlungskonditionen gelten wie für die erste (nicht skontoabzugsberechtigte)
Rechnung, übersehen wurde. Künftig werde jede Rechnung, auch
wenn diese vom selben Lieferanten stammt, im Hinblick auf Skontogewährung genau geprüft.

Gewährung einer
laufenden
Transferzahlung

Anlässlich der Überprüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend die
Gewährung einer laufenden Transferzahlung an einen Tanzverein hat
die Kontrollabteilung festgestellt, dass einigen im Subventionsansuchen
enthaltenen Bestimmungen nicht nachgekommen worden ist. So waren
dem Förderungsansuchen keine detaillierte Beschreibung des Vorhabens, keine Angaben über die Institution des Subventionsempfängers,
etc. zu entnehmen.
Im Rahmen der Stellungnahme teilte der zuständige Sachbearbeiter
u.a. mit, dass die Formblätter in Absprache mit der Finanzabteilung
erstellt wurden, wobei nicht alle Blätter für sämtliche Subventionsvergaben Ziel führend wären.
Die Kontrollabteilung hält an ihren im Prüfbericht getroffenen Ausführungen fest und empfiehlt, die Subventionsempfänger anzuhalten,
sämtliche lt. Förderungsansuchen „geforderten“ Informationen der
Stadt Innsbruck schriftlich zu übermitteln. Eine Bearbeitung von Subventionsansuchen ist erst nach Überprüfung ihrer Vollständigkeit
durchzuführen.

Vergütung von Wertkar- Im Zuge der Belegkontrollen hat die Kontrollabteilung den Anten bzw. Bonusscheinen schaffungsvorgang (im Subventionswege) von 44 Stück Wertkarten
(Subvention)
bzw. Bonusscheine für den Landesschwimmverband Tirol geprüft.

Hierbei handelt es sich um Zahlungsmittel für Hallenbäder und Saunen
mit einem Nennwert von je € 100,00, die den Innsbrucker Schwimmvereinen für deren Trainingsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Diese Förderungsmittel wurden in der Gruppe „Vertretungskörper und
allgemeine Verwaltung“ verbucht (Subventionsbudget MA IV).

Zl. KA-10814/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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