Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.139

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Im Anhörungsverfahren teilte die geprüfte Dienststelle mit, dass dieser
Fehler aufgrund eines Versehens, verursacht durch die Menge der während und nach der Gemeinderatswahl angefallenen Auszahlungen, passiert sei. Gleichzeitig wurde versichert, dass in Zukunft auf die Einhaltung der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag besonders
geachtet werde.
Servicevertrag

Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die jährlich zu
entrichtende Zahlung der im Servicevertrag für das Kassensystem im
Maximilianeum festgelegten Leistungen einer Fachfirma.
Festgestellt wurde, dass der Rechnungsbetrag auf einer anderen als
der dafür vorgesehenen Vp. verbucht worden ist. Die Kontrollabteilung
empfahl daher, die entsprechende Umbuchung vorzunehmen und zukünftig für derartige Zahlungen die dafür vorhandene Voranschlagspost
heranzuziehen.
Weiters hat die Durchsicht des der Kontrollabteilung übermittelten Servicevertrages ergeben, dass dieser nicht zwischen der Stadtgemeinde
Innsbruck und der einschlägigen Firma, sondern namentlich vom Referenten des Stadtarchives-Stadtmuseums abgeschlossen und unterfertigt worden ist.
Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass der in Rede stehende
Vertrag jedoch formell korrekt zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck
und der betreffenden Firma abzuschließen und zu fertigen gewesen
wäre und empfahl daher, zukünftig diesem Umstand besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Darüber hinaus wurde die gegenständliche Rechnung nicht an die
„Stadtgemeinde Innsbruck, Stadtarchiv-Stadtmuseum“, sondern fälschlicherweise an die „Firma Maximilianeum, Goldenes Dachl“ adressiert.
Da eine „Firma Maximilianeum“ in dieser Form nicht existent ist,
empfahl die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang generell auf
eine den einschlägigen Formvorschriften für die Ausstellung von Rechnungen entsprechende ordnungsgemäße Rechnungsanschrift Bedacht
zu nehmen und verwies aus Aktualitätsgründen auf die seit 1.7.2006
gültigen neuen verschärften Vorschriften für die Rechnungslegung.
Im Anhörungsverfahren dazu wurde von der involvierten Dienststelle
mitgeteilt, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung nachgekommen werden wird.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben

Prüfungsumfang

Zl. KA-10814/2006

Im Zeitraum zwischen 1.4.2006 und 30.6.2006 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 2 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich dabei auf € 56.171,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von € 1.872.367,00. Bei diesen Amtshandlungen an Ort

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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