Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.143

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Konkrete
Leistungsdefinition

Die Kontrollabteilung empfahl daher generell, für jedes Amt/Referat zu
erheben, welche verrechenbaren Leistungen an ausgelagerte städt.
Betriebe erbracht werden (können). Darüber hinaus erschien es der
Kontrollabteilung als sehr wesentlich, dass die so ermittelten konkreten
Leistungen in Leistungs- oder Preiskatalogen bzw. Leistungs/Rahmenvereinbarungen zusammengefasst und damit transparent den
Kunden angeboten werden.
In diesem Zusammenhang war ergänzend zu bemerken, dass die
MA IV - Finanzdirektion bereits im Mai 2004 unter Bezugnahme auf
eine seinerzeitige Besprechung mit dem Magistratsdirektor eine Klärung
von offenen Punkten/Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung –
eingeschränkt auf Leistungen der IKB für städtische Dienststellen und
umgekehrt – von den Abteilungsleitungen urgiert hat.

Preislisten

Zur Verifizierung der Gültigkeit der verrechneten Preise hat die Kontrollabteilung von den mit der Prüfung tangierten Ämtern und Referaten – soweit vorhanden – aktuelle Preislisten angefordert. Diesem Ersuchen sind die Ämter für Tiefbau und Grünanlagen mit dem Hinweis
nachgekommen, dass der Stadtsenat mit Beschluss vom 1.2.2006 die
Leistungen des Fuhrparks und der Straßenbauhöfe ab 1.1.2006 und mit
Beschluss vom 22.12.2004 die Preislisten 2005 der Gärtnerei (TA
860010), der Abfallbeseitigung - Kompostierung (TA 813000) und für
die Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze (TA 815000) – die bis
dato alle in unveränderter Höhe auch noch im Jahr 2006 gelten – zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Das Amt für Land- und Forstwirtschaft hat im Hinblick auf die jährlich veröffentlichte Preisliste des
„Maschinenringes“ keine eigene Preisliste oder Tarifordnung erstellt
und daher auch keinen diesbezüglichen Beschluss des Stadtsenates
erwirkt.
Die Kontrollabteilung regte an, auf Basis der empfohlenen Leistungskataloge bzw. Leistungs- und Rahmenvereinbarungen Preislisten zu
erstellen und diese in jedem Fall dem Stadtsenat zur Kenntnis zu bringen.

Einheitlichkeit
der Preise

Im Hinblick auf die Einheitlichkeit der verrechneten Preise überprüfte
die Kontrollabteilung im Wesentlichen zwei Fragen:
ƒ
ƒ

Bezahlen unterschiedliche Rechnungsempfänger einheitliche
Preise für dieselbe Leistung?
Gibt es Leistungen, die von verschiedenen Ämtern in gleicher
Weise angeboten werden, gegebenenfalls zu welchem Preis?

Als Ergebnis dieser Stichprobe konnte einerseits festgehalten werden,
dass den stadteigenen Gesellschaften von den überprüften Ämtern
jeweils gleiche Preise für dieselbe Leistung verrechnet worden sind.

Zl. KA-11603/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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