Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.25
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 17 -
etwas zu suchen hat. Nur, man geht einen anderen Weg, dass dies geduldet
wird.
Das Feldschutzgesetz würde für Hundefrevel unter § 2 Strafen
bis zu € 2.200,-- vorsehen und darin ist natürlich die Verschmutzung durch
Hundekot beinhaltet. Es gibt auch Ablagerungen, denn die Bauern haben
nicht nur dieses Problem, denn es werden auch Waschmaschinen oder andere Dinge abgelagert. Also, solcher Feldfrevel kann mit einem Betrag in
der Höhe von € 2.200,-- geahndet werden.
Seitens der Bewirtschaftung - das möchte ich hier schon betonen - geht man lieber den Weg des Konsenses. Ich wäre schon froh, wenn
es ein großes Votum für das Anliegen und den Wunsch der Bauern gäbe,
da die Bauern in der Sache eigentlich sehr geduldig sind.
GR Mag. Fritz: Der Leinenzwang zum Schutz landwirtschaftlicher Kulturen ist offensichtlich unumstritten. Ich werde daher zustimmen,
auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, dass man mit dem Leinenzwang sehr vorsichtig zu Werke gehen sollte. Es hat StR Dr. Patek ganz
Recht - das hat er sich nicht aus den Fingern gesaugt -, dass meistens an der
Leine gehaltene Hunde tendenziell eher aggressiv sind. Es liegt schon lange
aus früheren Behandlungen dieses Themas im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss eine Stellungnahme des Innsbrucker Amtstierarztes vor. Der Amtstierarzt weist gerade daraufhin, dass das Führen von Hunden an der Leine alles andere als eine artgerechte Haltung ist, den Tieren
nicht gut tut und nur im Notfall, wenn es um den Schutz wichtiger öffentlicher Interessen wie in dem Fall der Landwirtschaft geht, zum Leinenzwang
sozusagen als Ultimeratio gegriffen werden soll. Das gilt für mich schon
auch für die Innpromenade, auch aus folgenden Gründen: Wenn man sich
oft die sehr langen Leinen, an denen die Leute ihre Hunde als Reaktion
darauf rennen lassen, dann ist die Sicherheit von Rollerskatern oder Radfahrern sogar noch viel mehr beeinträchtigt, wenn eine 15 m lange Leine
gehalten und allenfalls gespannt wird, wenn der Hund springt, während einer mit dem Rad darüber fährt. Das ist eher eine heikle Sache.
Gerade deshalb, weil immer an der Leine gehaltene Hunde
eher aggressiv sind, ist auch die Gefährdung der Öffentlichkeit durch freilaufende Hunde, dort wo es möglich ist, eher geringfügig. Letztlich sind in
GR-Sitzung 27.1.2005