Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.37
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gegen Vorlage eines Ranganmerkungsbeschlusses für die beabsichtigte
Veräußerung. Die zweite Hälfte ist binnen vierzehn Tagen nach Zustellung des Beschlusses über die grundbücherliche Durchführung des
Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
3. Die Übergabe und Übernahme des vertragsgegenständlichen Grundstückes in das Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck erfolgt frei von bücherlichen Lasten.
4. Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes übernimmt die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), die von der Stadtgemeinde Innsbruck hiezu beauftragt
und ermächtigt wird. Sämtliche in diesem Zusammenhang zur Vorschreibung gelangenden öffentlichen Steuern, Abgaben und Gebühren,
insbesondere die Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr sowie die Beglaubigungskosten übernimmt die Stadtgemeinde
Innsbruck.
5. Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird beauftragt
und ermächtigt, mit Franz Mayr Tauschverhandlungen hinsichtlich des
Grundstückes 2028, KG Pradl (Wiesengasse/Paschbergweg), zu führen.
Für die finanzielle Abdeckung des vorstehend angeführten Rechtsgeschäftes ist ein in nicht öffentlicher Sitzung zu referierender Nachtragskredit zu
genehmigen, wobei eine Bedeckung aus der Vp. 5.84600-001200, Wohnund Geschäftsgebäude, Grundstücke (ohne Zuordnung zu bestimmten Vorhaben), und Mehreinnahmen aus der Vp. 1.925000, Ertragsanteile, erfolgt.
Das ist ein wichtiger Grundstückskauf, eine landwirtschaftliche Fläche in
Hötting im Bereich des Flughafens mit einer bemerkenswerten Größe von
fast 23.000 m2, die als Tauschgrundstück für das Grundstück Wiesengasse Paschbergweg dienen sollte. Auf dem Grundstück Wiesengasse soll ein unglaublich wichtiger Sportplatz entstehen. Der Grundstücksbesitzer will dort
nicht verkaufen, sondern - das spricht für diesen - er will eine landwirtschaftliche Fläche dafür eintauschen und zwar eine solche, die an seinen
Grundstücken angrenzt, sodass die Bewirtschaftung leichter ist. Das ist alles sehr leicht nachzuvollziehen.
Die Konditionen dieses wichtigen Geschäftes werden wir in
der nicht öffentlichen Sitzung behandeln. Einige Grundstücke hat die Stadt
Innsbruck immer auf Vorrat, aber wir haben darin nichts gefunden, das
landwirtschaftlich nutzbar ist und welches in der Nähe von jenen Grundstücken liegt, die dieser akzeptiert hätte.
GR-Sitzung 27.1.2005