Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf

- S.93

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einem historischen Haus von der Garage in den ersten, zweiten und dritten
Stock gelangen und auch mit Rollstühlen die Logen befahren kann. Das ist
doch eine unglaubliche Verbesserung und Erweiterung.
Nach dieser Sanierung müsste im Tiroler Landestheater wieder das normale Investitionsprogramm greifen, sodass man sagen kann,
dass sich dieses Haus in einem sehr guten Zustand befindet. Das ist à la
longue gesehen wirtschaftlicher, als wenn man etwas sehr lange schleifen
lässt. Das hat der ehemalige Intendant des Tiroler Landestheaters, Dominique Mentha, an der Volksoper in Wien schmerzlich erfahren müssen, denn
dort lag sehr vieles im Argen und er wusste nicht, wo er beginnen sollte.
Das ist im Tiroler Landestheater nicht der Fall.
GR Ing. Krulis: Es freut mich, dass sich seit dem Antrag vom
21.10.2004 einiges getan hat. Wenn man sich die Chronologie der Entscheidungen der letzten zehn Jahre des Stadtsenates ansieht, hat sich zirka
ein Monat nach diesem Antrag etwas Bemerkenswertes getan: Im Stadtsenat wurde der Beschluss gefasst, diese Mittel in der Höhe von € 500.000,-für den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2006 vorzusehen. Das ist erfreulich, wobei es jedoch eine eher
unübliche Vorgangsweise ist.
Ich bin nach wie vor nicht glücklich, dass man eine Abfertigungsrücklage für die Finanzierung von Baumaßnahmen hernimmt.
(Bgm. Zach: Zwischenfinanzierung.)
Trotzdem! Ich würde es anders sehen, wenn man sagen würde, dass überhaupt kein Geld vorhanden ist. Faktum ist - das habe ich in den Antrag hineingeschrieben -, dass wir aus den Rücklagen Bildungs- und Kulturbau
mit Stand vom 1.1.2004 für Kulturbauten € 2,859 Mio geparkt haben. Ehrlicher wäre es, wenn man diese Mittel, die für solche Zwecke vorgesehen
sind, dafür verwendet und nicht Abfertigungsrücklagen heranzieht.
Zu diesem Zeitpunkt, wo der Stadtsenat noch nicht den Beschluss gefasst hat diese Mittel vorzusehen, hätte man die Abfertigungsrücklagen gar nicht verwenden dürfen, da es dazu eine Bedeckung braucht.
Erst durch den Beschluss des Stadtsenates vom 24.11.2004 wurde es sozusagen auch rechtlich möglich, diese Abfertigungsrücklagen als Zwischenfinanzierung zu beanspruchen.

GR-Sitzung 27.1.2005