Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_01-Jaenner.pdf
- S.99
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re es wesentlich billiger diese Wohnung zu fördern, als in allen Häusern
einen Lift einzubauen. Ich sehe keinen Sinn darin, nachträglich Lifte einzubauen, da dies einfach zu teuer und teilweise auch nicht möglich ist.
Bgm. Zach: Das ist ein sehr wichtiges Thema und ich bin froh,
dass heute im Gemeinderat darüber eine Fachdiskussion geführt wird.
GR Dr. Rainer: Ich kann Ihnen nur berichten, dass ich vom
Geschäftsführer der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), Dr. Lugger, erfahren habe, dass die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) im Laufe der letzten zwei Jahre in 72 Häusern nachträglich Lifte eingebaut hat. Wenn es sich um Wohnungseigentum handelt,
muss die Mehrheit der Eigentümer entscheiden. Gibt es überwiegende
Gründe für einen nachträglichen Lifteinbau, kann diese Entscheidung im
Rahmen der Bestimmung des Wohnungseigentums sogar durch das Bezirksgericht ersetzt werden. Bei Mietwohnungen werden die Mieterinnen
bzw. Mieter befragt, und ist die Mehrheit für einen nachträglichen Lifteinbau, so wird dieser eingebaut.
Der Kostenpunkt für den nachträglichen Lifteinbau beläuft
sich im Schnitt auf zirka ATS 1 Mio. Was die monatliche Verteuerung der
Betriebskosten von € 70,-- betrifft, gehen die Meinungen auseinander. Daher wäre es sicherlich richtig, wenn sich der Stadtsenat mit diesen Fragen
beschäftigt; noch dazu, Frau Bürgermeisterin, wo es vom Land Tirol für
den nachträglichen Einbau von Liften eine erhebliche Förderung gibt. Es
werden bis zu 25 % der Anschaffungskosten refundiert.
Deshalb wäre es meiner Ansicht nach schon sinnvoll, sich mit
diesem Thema zu beschäftigen. Es geht nicht nur um den vierten und fünften Stock, sondern auch ein dritter Stock ist von älteren Menschen oft beschwerlich zu erreichen. Daher wäre es für ältere Personen, besonders
wenn sie gehbehindert sind, notwendig, dass hier Hilfen geschaffen werden. Man sollte sich den nachträglichen Einbau von Liften hinsichtlich der
Anschaffungskosten und Betriebskosten genau ansehen. Weiters sind die
Kosten zu differenzieren, damit die Personen, welche im Parterre wohnen,
nicht denselben Betrag zahlen müssen wie jene, die im vierten oder fünften
Stock wohnen. Das ergibt sich jedoch aus den Bestimmungen.
GR-Sitzung 27.1.2005