Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 04-April.pdf

- S.33

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Der vereinbarte Kaufpreis ist in nicht öffentlicher Sitzung zu referieren. Diesem Kaufpreis liegen 7.533 m2 Wohnnutz- und Geschäftsfläche (ohne Kirche, Loggien und Balkonen), die Errichtung von
130 Tiefgaragenabstellplätzen sowie eine Nettonutzflächendichte von
1,65 zu Grunde. Ändern sich diese Bemessungsgrundlagen, so ändert
sich dementsprechend der Kaufpreis.
Der Kaufpreis wird einvernehmlich mit 2 % per anno ab Optionseinräumung (Unterschriftsleistung durch die Stadt Innsbruck) bis zur jeweiligen Kaufpreisratenzahlung verzinst. Eine darüber hinausgehende
Wertsicherung bzw. sonstige Vergütung erfolgt nicht.
Dieses Anbot erlischt, wenn die "Neue Heimat Tirol" - Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) die Stadt Innsbruck nicht mit bis spätestens 31.12.2004 bei der Stadt Innsbruck
eingelangtem eingeschriebenem Brief von der Ausübung des Optionsrechtes verständigt.
Die erste Kaufpreishälfte ist innerhalb von 14 Tagen nach beidseitiger
beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages zur Zahlung fällig, die
zweite Hälfte ist binnen 14 Tagen nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages, und zwar bei Erhalt des diesbezüglichen
Grundbuchbeschlusses zu entrichten.
Besitz und Genuss, Wag und Gefahr am Kaufobjekt gehen mit allseitiger beglaubigter Unterfertigung des Kaufvertrages auf die Käuferin
über, welche ab diesem Zeitpunkt alle damit verbundenen öffentlichen
Steuern, Abgaben und Gebühren allein zu tragen hat.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) verpflichtet sich, ab Auszug der Karmelitinnen für die Dauer der Optionsfrist das Kaufobjekt gegen unbefugte Benützung abzusichern und die diesbezügliche Haftung zu übernehmen. Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) verpflichtet sich weiters, die
laufenden Betriebskosten einschließlich der Gebäudeversicherungen
zu tragen.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) räumt der Stadt Innsbruck die Dienstbarkeit des Gebrauches im Sinne der §§ 504 ff ABGB in der Form ein,
dass die Stadt Innsbruck die bestehende Kirche samt Nebenräumen
immerwährend und unentgeltlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen kann.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) verpflichtet sich, die für die erstmalige
Sanierung der Außenhaut der Kirche (Dach, Außenfassade etc.) anfallenden Kosten ohne Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.
Die Erhaltung und laufende Instandhaltung geht zu Lasten der "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT), die auch die Betriebskosten bezahlt.

GR-Sitzung 24.4.2003