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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf

- S.11

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8.

das Grundstück 665, vorgetragen in
EZ 83, Grundbuch 81102 Amras, und
Teile des Grundstückes 579/2, vorgetragen in EZ 1326, Grundbuch Amras,
im Ausmaß von rund 5.560 m2 zur
Errichtung und zum Betrieb eines
Musterhausparkes aus bis zu elf Musterhäusern samt erforderlichen Erschließungswegen und einer ausreichenden Anzahl an Besucher- und
Mitarbeiterparkplätzen.

IV 8749/2008
Pfarramt Igls-Vill, vertreten
durch Pfarrer Magnus Roth
o.praem., Widumweg 4, Erneuerung der Kirchenbänke in der
Pfarrkirche Igls, Subvention

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 2.7.2008:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
Pfarre Igls-Vill zur Erneuerung der
Kirchenbänke in der Igler Pfarrkirche eine
Subvention in der Höhe von € 11.000,-aus kirchlichen Angelegenheiten.

2.

Das Mietverhältnis beginnt mit der
tatsächlichen Benützung der Grundstücke, spätestens jedoch am
1.4.2009 zu laufen und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die
Stadt Innsbruck verzichtet auf das ihr
zustehende Kündigungsrecht dergestalt, dass das Bestandverhältnis
erstmalig zum 31.12.2019 aufgekündigt werden kann. Danach ist das
Mietverhältnis unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem Jahr zum
31.12. eines jeden Folgejahres kündbar.

3.

Der anfängliche Quadratmetermietzins ist in der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren.

4.

Erklärt sich die Stadt Innsbruck bis
31.12.2017 dahingehend, dass sie
auf ihr Kündigungsrecht sogar bis
31.12.2021 verzichten wird, erhöht
sich der wertgesicherte Mietzins ab
1.1.2018, welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird.

5.

Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich
als Vertragspartnerin, rechtzeitig vor
Ablauf der nach § 44 Tiroler Bauordnung 2001 (TBO) befristeten bzw.
verlängerten Baubewilligung durch
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) um eine entsprechende Umwidmung anzusuchen,
damit der Weiterbestand des Musterhausparks zumindest bis zum
31.12.2019 ermöglicht wird.

6.

Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit der Errichtung und dem Betrieb
des Musterhausparks gehen ausschließlich zu Lasten der Bestandnehmerin. Sie ist für Erlangung und
Einhaltung allfälliger Behördenbewilli-

Der sehr umtriebige Pfarrer in Igls, der
seine Gemeinde gut in der Hand hat - wir
haben im letzten Jahr erst den schönen
Platz dort eröffnet -, hat die Kirchenbänke
austauschen lassen. Es sind Gesamtkosten in der Höhe von € 65.000,-- angefallen. Er hat bei der Stadt Innsbruck um eine
Sondersubvention angesucht. Vorgeschlagen wurden € 11.000,-- aus der
Budgetpost kirchliche Angelegenheiten.

9.

IV 8072/2008
IISG-RA 318/2007
Stadtgemeinde Innsbruck,
Vermietung des Grundstückes 665, vorgetragen in EZ 83,
Grundbuch 81102 Amras, und
Teile des Grundstückes 579/2,
vorgetragen in EZ 1326, Grundbuch 81102 Amras, im Ausmaß
von rund 5.560 m2 an Musterhauspark Errichtung Verwaltung
und Beteiligung GesmbH, vertreten durch Ing. Abenthung Manfred, zur Errichtung und zum Betrieb eines Musterhausparkes
aus bis zu elf Musterhäusern
samt erforderlichen Erschließungswegen und einer ausreichenden Anzahl an Besucherund Mitarbeiterparkplätzen

StRin Dr.in Pokorny-Reitter referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 2.7.2008:
1.

Die Stadt Innsbruck vermietet der
Musterhauspark Errichtung Verwaltung und Beteiligung GesmbH, vertreten durch Ing. Manfred Abenthung,

GR-Sitzung 10.7.2008