Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf
- S.37
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 637 -
Antworten dazu gegeben werden, umso
verwirrender wird die Angelegenheit.
Nachdem eine Anfrage der Innsbrucker
Grünen im April 2008 ergeben hatte, dass
seitens der Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) für die Jahre 2006 und 2007 nur
5 % der Einnahmen aus Besichtigungseintritten bezahlt wurden, jedoch entgegen
dem Mietvertrag keine Erlöse aus
Veranstaltungseintritten bei der Stadt
Innsbruck eingegangen sind, haben die
Innsbrucker Grünen im Juni 2008 unter
Berufung auf Punkt IV des Mietvertrages
erneut nachgefragt.
Auf die Frage, wie viele und welche
Veranstaltungen mit entgeltlichem Eintritt
in den Jahren 2006 und 2007 in der
Bergisel-Arena stattgefunden haben,
wurde von der Frau Bürgermeisterin
mitgeteilt, dass die betreffenden Informationen von der Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) noch nicht gegeben werden
konnten, da als Veranstalter im BergiselStadion die Austria Ski Veranstaltungs
GesmbH auftritt und diese die entsprechenden Unterlagen noch nicht an die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) weitergegeben hat.
bezahlt. Zu dem Zweck hat der Veranstalter die erforderliche Mitteilung an die
Stadt Innsbruck, p. a. Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG), zu
machen, die anhand der Berechnungsgrundlage für die Vergnügungssteuer die
5 %ige Erlösbeteiligung ermittelt und in
dieser Höhe an den Veranstalter eine
Rechnung ausstellt. Die Mieterin Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) ermächtigt die
Stadt Innsbruck, vertreten durch die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG), ihre diesbezüglichen Forderungen
gegen den Veranstalter direkt geltend zu
machen."
Die Frau Bürgermeisterin möge daher eine
weitere dringende Anfrage folgenden Inhaltes beantworten:
1.
Ist seit Abschluss des Mietvertrages
jemals eine Mitteilung eines Veranstalters bei der Stadt Innsbruck bzw.
der Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) über die Durchführung einer öffentlich zugänglichen
entgeltlichen Veranstaltung eingetroffen, aufgrund derer die Stadt Innsbruck/Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) entsprechend dem
Vergnügungssteueraufkommen die
5 %ige Erlösbeteiligung errechnen
und einfordern hätte können?
Auf die Frage, ob und wann die - ebenfalls
im Mietvertrag jährlich per 31.3. des
Folgejahres vorgeschriebenen - Erlösaufstellungen von der Stadt Innsbruck
eingefordert wurden, meinte die Frau
Bürgermeisterin, dass diese durch die
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) mehrfach schriftlich und mündlich
eingefordert worden seien und dass
vorgesehen sei, den Gerichtsweg zu
beschreiten, sollte die Vorlage nicht bald
erfolgen.
Nunmehr sieht der genannte Mietvertrag
weiters Folgendes vor:
"Sollte die Mieterin Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) das Stadion an einen
Veranstalter zum Zwecke der Durchführung einer öffentlich zugänglichen
Veranstaltung überlassen, so hat die
Mieterin Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
den Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten, dass der Veranstalter 5 % der
Eintrittserlöse, abzüglich der Umsatzsteuer, der Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe direkt an die Stadt Innsbruck
GR-Sitzung 10.7.2008
Laut oben zitierten Mietvertrag hat die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) andere Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten, 5 % ihrer Eintrittserlöse an
die Stadt Innsbruck zu bezahlen und
zu diesem Zweck die erforderliche
Mitteilung an die Stadt Innsbruck zu
machen.
2.
Wenn ja, warum wurde die 5 %ige
Erlösbeteiligung nicht errechnet und
vorgeschrieben?
3.
Wenn nein, kann davon ausgegangen
werden, dass in diesem Fall die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) ihrer vertraglichen Verpflichtung, andere Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten,
nicht nachgekommen ist und somit
die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
Gegenstand allfälliger gerichtlicher
Schritte sein wird?