Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf
- S.38
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- 638 -
4.
Auf die Frage vom 24.6.2008, wie
viele und welche Veranstaltungen mit
entgeltlichem Eintritt in den Jahren
2006 und 2007 in der Bergisel-Arena
stattgefunden haben, wurde von der
Frau Bürgermeisterin mitgeteilt, dass
die betreffenden Informationen von
der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
noch nicht gegeben werden konnten,
da als Veranstalter im Bergisel-Stadion die Austria Ski VeranstaltungsGesmbH auftritt und diese die entsprechenden Unterlagen noch nicht
an die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) weitergegeben hat.
• 4.1.
• 4.2.
5.
Welche Veranstaltungen wurden
in den Jahren 2006 und 2007 von
der Austria Ski VeranstaltungsGesmbH durchgeführt?
Welchen Sinn ergibt obige Antwort, wonach die betreffenden Informationen von der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) noch nicht
gegeben werden konnten, da als
Veranstalter im Bergisel-Stadion
die Austria Ski VeranstaltungsGesmbH auftritt und diese die
entsprechenden Unterlagen noch
nicht an die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) weitergegeben
hat, wenn laut Mietvertrag der
Veranstalter von der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) zu verpflichten ist, die Erlösbeteiligung
direkt an die Stadt Innsbruck/Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) zu bezahlen?
Weiters sind gemäß Punkt IV. Mietvertrag sämtliche Betriebskosten,
Steuern und Abgaben von der Mieterin Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
zu bezahlen.
"Soweit möglich, sollen die Betriebskosten direkt an die Mieterin Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) und Superädifikatseigentümerin vorgeschrieben
und von dieser bezahlt werden. Soweit eine direkte Vorschreibung nicht
möglich ist, erfolgt die Abrechnung
der Betriebskosten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) und ist die Mieterin Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) verpflichtet,
GR-Sitzung 10.7.2008
den Rechnungsbetrag binnen vierzehn Tagen nach Vorschreibung zu
bezahlen. Es steht der Vermieterin
Stadt Innsbruck auch frei, für die Betriebskosten eine vierteljährliche Akontierung gegen nachträgliche Abrechnung vorzuschreiben."
Gab es seit Unterfertigung des
Mietvertrages Betriebskosten, deren
direkte Vorschreibung an die Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) nicht möglich
war, und die deshalb über die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) abgerechnet wurden?
• 5.1.
Wenn ja, welche und in welcher
Höhe?
• 5.2.
Wenn ja, wurden diese jeweils
fristgerecht bezahlt oder gab/gibt
es Außenstände?
6.
Am 13.9.2006 hat der Stadtsenat auf
Antrag der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) beschlossen,
aufgrund der nur geringen Bebauung
und Bebaubarkeit im Vergleich zum
Gesamtflächenausmaß auf einen Teil
der vorgeschriebenen Erschließungsund Gehsteigbeiträge im Zuge des
Schanzenneubaus zu verzichten. Von
den insgesamt vorgeschriebenen
€ 317.635,73, die von der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
an die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) weiterzuverrechnen waren,
wurden € 176.413,98 erlassen.
Im Jänner 2007 hat die Beantwortung
einer dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen ergeben, dass zum
damaligen Zeitpunkt von den auf
€ 141.239,75 reduzierten Erschließungs- und Gehsteigbeiträgen erst
€ 70.000,-- an die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) überwiesen waren und dass für die restlichen € 71.000,-- eine Ratenvereinbarung getroffen wurde. Bei Nichteinhaltung sollten von der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) die
üblichen zivilrechtlichen Schritte eingeleitet werden.
• 6.1.
Wie sah/sieht diese Ratenvereinbarung aus?