Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf
- S.54
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zum Leben zu erwecken. Nachdem im Vorfeld dazu eigens der Verein
„Innsbrucker Weihnacht“ gegründet worden war, fand im Dezember
2004 wiederum ein Christkindleinzug statt.
3 Rechtliche Grundlagen
Rechtsform
Die geprüfte Einrichtung ist als Verein im Sinne des VerG 2002 organisiert und hat ihren Sitz in Innsbruck. Bei Heranziehung der gesetzlich
definierten Schwellenwerte handelt es sich um einen kleinen Verein.
Vereinszweck
Der Zweck des Vereines ist die Durchführung von Veranstaltungen,
Aktionen, Projekten und Ausstellungen im thematischen Zusammenhang mit Winter, Weihnachten und Advent. Der Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinn gerichtet.
Mittelaufbringung
Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel aufgebracht
werden. Als ideelle Mittel dienen Veranstaltungen, die Herausgabe von
Publikationen und Druckschriften sowie Ausstellungen und Vorträge.
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen durch
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Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
Förderungen und Subventionen
Spenden
Erträgnisse aus Veranstaltungen und Aktionen und durch
sonstige Zuwendungen
aufgebracht werden.
In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass die Vereinstätigkeit bisher ausschließlich durch Subventionen finanziert worden ist und es sich daher im Gegenstandsfall um einen sog. Subventionsverein im Sinne des VerG handelt, dessen Bestandssicherung vornehmlich vom weiteren Erhalt der Subventionsleistungen abhängig ist.
Vereinsorgane
Als Vereinsorgane sind die Generalversammlung, der Vorstand, die
Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht installiert.
Generalversammlung
Gemäß § 9 der Statuten hat alle drei Jahre eine ordentliche Generalversammlung stattzufinden. Dieser Verpflichtung ist der Verein verspätet nachgekommen. Im Anhörungsverfahren wurde dies mit der schultypisch bedingten Abwesenheit der Vorstandsmitglieder in den Sommerferien und in der Einhaltung der statutarisch vorgeschriebenen Einladungsfrist begründet.
Vorstandssitzungen
Die Kontrollabteilung hat zu den Zusammenkünften des Vorstandes
bemerkt, dass es hierüber keine schriftlichen Niederschriften gibt. Der
Vereinsobmann wandte dagegen ein, dass es regelmäßig Sitzungen des
Organisationskomitees zur Durchführung des Christkindleinzuges gäbe,
worüber auch schriftliche Aufzeichnungen geführt werden würden. Diese Sitzungen seien zugleich Vorstandssitzungen. Die Kontrollabteilung
Zl. KA-06522/2008
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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