Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 2008_07-Juli.pdf

- S.56

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geforderten Rechenschaftsberichte waren schriftlich nicht existent, der
Vereinsobmann hat aber im Rahmen der Generalversammlung am
9.10.2007 über die Christkindleinzüge 2004, 2005 und 2006 mündlich
Bericht erstattet.
Der Vereinsobmann erklärte im Anhörungsverfahren, dass die Vereinsstatuten schriftliche Rechenschaftsberichte nicht vorschreiben würden.
Trotzdem werde aber über jeden durchgeführten Christkindleinzug ein
schriftlicher Bericht angefertigt, welcher unabdingbarer Bestandteil der
Jahresberichte des Amtes für Erziehung, Bildung und Gesellschaft an
den Budgetgemeinderat im jeweiligen Haushaltsjahr sei.
Prüfung des
Jahresabschlusses

Als Rechnungsprüfer fungieren zwei Bedienstete des Stadtmagistrates.
Diese sind gemäß § 14 der Statuten zur laufenden Geschäftskontrolle
und zur Prüfung der Finanzgebarung des Vereines im Hinblick auf die
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße
Verwendung der Vereinsmittel verpflichtet. Die Rechnungsprüfer müssen innerhalb von vier Monaten nach Vorlage des aufgestellten Jahresabschlusses (Einnahmen-/Ausgabenrechnung sowie Vermögensübersicht) der Rechnungsprüfung nachkommen und hierüber einen Prüfbericht erstellen.
Diesbezüglich wurde festgestellt, dass die Prüfer bisher lediglich einmal
im Vorfeld der Generalversammlung in das vom Vereinskassier als
Nachweis der finanziellen Gebarung fortlaufend geführte Journal
(Excel-Tabelle) Einsicht genommen haben. Sie haben daher weder dem
ihnen nach dem VerG obliegenden Prüfauftrag noch den ihnen darüber
hinaus statutarisch auferlegten Pflichten der laufenden Kontrolle des
Rechnungswesens entsprochen. Im Rahmen der Stellungnahme wurde
mitgeteilt, dass die Rechnungsprüfer des Vereines künftig jährlich eine
Rechnungsprüfung vornehmen und um eine laufende Kontrolle des
Rechnungswesens bemüht sein würden.

Doppelfunktionen

Der Verein besteht aus drei (Gründungs-)Mitgliedern. Diese nehmen,
mit Ausnahme der städt. Vertreterin sowie der beiden Rechnungsprüfer, welche nicht Mitglieder des Vereines sind, die Funktionen des Vorstandes, der Generalversammlung sowie des Schiedsgerichtes in Personalunion wahr. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass diese
Konstellation vereinsrechtlich zwar nicht unzulässig erscheint, zwangsläufig aber zu Interessenskollisionen führt. Aus der Sicht der Kontrollabteilung sollte daher eine Änderung der Rahmenbedingungen angestrebt werden.
Dazu äußerte sich der Obmann des Vereines dahingehend, dass es
aufgrund des überschaubaren Tätigkeitsbereiches des Vereines im Hinblick auf die finanzielle Abwicklung des Christkindleinzuges bisher als
ausreichend erschien, nur wenig mehr als die vom Vereinsgesetz geforderte Mindestanzahl von ordentlichen Mitgliedern in den Verein aufzunehmen. Dies auch im Hinblick auf den mit einer höheren Mitgliederanzahl verbundenen administrativen und personellen Aufwand. Die

Zl. KA-06522/2008

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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