Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf
- S.40
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 280 -
einmal mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 konform, denn
alle Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte machen wissentlich etwas, das gar nicht
beschlossen werden kann. Wir können
nicht bis zum Jahr 2025 1 % bis 2 % des
Budgets bereitstellen. Das ist zwar nur eine unverbindliche Erklärung, die aber viel
zu weitgehend ist. Wenn ich denke, dass
wir einen Betrag in der Höhe von € 7 Mio
bereitstellen müssen, werden wir für ganz
viele andere Sachen bzw. andere Konvolute, Zusammenfassungen und Diskussionen weniger haben. Das ist keine Geringschätzung, sondern ein Hinweis, dass
man in diesem Schritt nicht so weit bzw. in
der Phase war, wo wir alle zustimmen
können.
Man hat versucht ein Vorbildszenario, zu
dem wir uns alle bekennen, zu verknüpfen. Es spricht niemand mehr von einem
anderen Szenario. Der Beschlussvorschlag hat wie folgt gelautet:
Es wird gebeten, dem Stadtsenat diesen
Bericht zur Kenntnis zu bringen und nachfolgende Beschlüsse zu erwirken:
1.
Der Stadtsenat nimmt den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Das wäre so weit nicht das Problem gewesen. Die Wohnungsgeschichte wäre
noch zu ergänzen. Die Entwicklung im Bereich Solar ist noch zu hinterfragen. Will
man wirklich vom Bedarf her in diese Richtung gehen oder soll die Kombination anders erfolgen?
2.
Der Stadtsenat stimmt den Zielen zur
Energieentwicklung Innsbrucks, das
sind
2.1 die Verringerung des Energiebedarfs
(Einsparungen des Verbrauchs und
Erhöhung der Energieeffizienz) und
2.2. die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger
im Sinne der Daseinsvorsorge und im
Sinne der Versorgungssicherheit zu.
Ja.
3.
Als Energieentwicklungsziel Innsbrucks wird entsprechend Empfehlung der Steuerungsgruppe gemäß
den unter Punkt 2. genannten Zielen
das so genannte "Vorbildszenario"
GR-Sitzung 14.4.2011
unter definitiver Kenntnis des - hier
wird es schon etwas schwierig - dazu
notwendigen finanziellen Aufwandes
der Stadt Innsbruck in jährlicher Größenordnung von bis zu rund 1 % bis
2 % des Jahresvoranschlages der
Landeshauptstadt Innsbruck (bis zu
€ 7 Mio) für die Jahre 2012 bis 2025
beschlossen.
Ganz einfach undenkbar.
4.
Die Mag.-Abt. III, Umwelttechnik und
Abfallwirtschaft, wird beauftragt den
Innsbrucker Energieentwicklungsplan
(IEP) fortzuführen, das heißt im
Rahmen der bereitgestellten
Ressourcen (finanziell, personell) den
Entwicklungsstand regelmäßig zu
evaluieren und folgende Maßnahmen
bis spätestens Ende 2012 einzuleiten:
4.1 Information und Bewusstseinsbildung
4.2 Förderungen seitens der Stadt Innsbruck
Das betrifft die Ausführungen von Bgm.Stellv. Gruber. Mit den Förderprogrammen
im Bereich Umwelt und Energie haben wir
sowohl Informations- als auch Nachholbedarf. Man kann sich dabei das Projekt
"Umweltplus Sonne" ansehen, das aber in
der Zwischenzeit ganz gut läuft.
4.3 Leuchtturmprojekte - Vorbildfunktion
der Stadt Innsbruck und stadtnaher
Unternehmen.
Es ist ein Wunsch von mir, dass das, was
in diesem Bereich bisher geschehen ist,
gerade in dem einen oder anderen Satz
erwähnt wird. Das betrifft zum Beispiel die
Anzahl der Wohnungen. Dieses Thema
wurde heute auch geklärt. Wie viele Wohnungen im städtischen Bereich sind auf
diesem Energieniveau saniert worden?
Wir bewegen uns inzwischen bei einer
Größenordnung von Tausenden Wohnungen. Ich meine damit nicht nur die städtischen Wohnungen, sondern auch jene
Wohnungen, die sich in der öffentlichen
Vergabe befinden. Das würde für mich in
den Vorbericht bzw. in die Präambel auch
noch gehören.
Beim nächsten Punkt werden wir schon
ganz konkret, obwohl wir im Jahr irgendwann sind.