Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.68

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- 308 -

Probleme und Problemstellen erkennen,
sollte der Bundesregierung ein solches
Zeichen zu verstehen geben?
Dass es dieses Problem gibt, sollte man
schon akzeptieren, erkennen und versuchen, gegen solche Situationen vorzugehen. Gegen Personen bzw. Drittstaatsangehörige, die unter Umständen schon öfter
als einmal abgeurteilt worden sind, und ihrem verwerflichen Metier - wenn ich das
so bezeichnen darf - weiter nachgehen,
sollte etwas unternommen werden. Einfach zu sagen, dass wir alle Ausländerinnen bzw. Ausländer wegsperren wollen,
das könnt Ihr natürlich weiter machen,
denn wir haben kein Problem damit.
Wir werden dieses Problem so nicht behandeln. Wir laden Euch noch einmal dazu ein, eine solche Realität ins Auge zu
fassen und sich nicht in einem ideologischen Schützengraben zu verstecken,
sondern mit uns gemeinsam als Kommunalpolitikerinnen bzw. Kommunalpolitiker
eine Lösung zu finden, die wir auf Bundesebene begehren. Diese Lösung sollte
dann wieder als positiver Effekt auf die
Kommunen zurück fallen.
GR Haller: Lieber GR Hof, ich muss Ihnen
zu den Menschenrechten kurz etwas sagen. Ich habe meinen Betrieb jetzt
23 Jahre. Seit einem Monat muss ich das
Haus am Abend zusperren, weil meine
Frau massiv bedroht worden ist. Es wurden leider im Nebenhaus von der Justiz
Wohnungen für Problemfälle angemietet.
Meine Frau wurde von so einer Person
massiv bedroht. Lieber GR Hof, auch unsere Frauen und Mädchen haben Rechte.
Ich bin froh, dass ich rechtzeitig nach
Hause gekommen bin.
Deshalb werde ich der Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zustimmen. Ich würde
Ihnen das nie wünschen GR Hof. Sie können in Ihre Wohnung heimgehen und absperren, aber ich muss die Türe offen lassen, weil ich einen Beherbergungsbetrieb
habe. In dem Fall sieht die Sache ganz
anders aus. Es ist mir heute nicht wohl,
denn es ist 21.00 Uhr und meine Frau ist
alleine daheim. Hoffentlich sind auch Gäste zu Hause. Das möchte ich noch zu der
Aussage der Menschenrechte sagen.
GR-Sitzung 14.4.2011

GR Mag. Kogler: Ich könnte es mir jetzt
leicht machen und sagen, dass ich in der
Sache befangen bin, weil meine Frau
Drittstaatsangehörige ist. Dem ist aber
nicht so. Ich habe dem Antrag damals
schon, als ich noch nicht verheiratet war,
zugestimmt. Ich habe dem Antrag in vollem Bewusstsein zugestimmt, denn das ist
ein notwendiges Übel, dem man in der
Stadt Innsbruck entgegen wirken muss.
In dem damaligen Antrag wurde bereits
begehrt, Verhandlungen aufzunehmen,
um diese Problem zu beseitigen. Es hat
sich in der Sache bzw. bei dem jetzigen
Antrag überhaupt nichts geändert. Daher
begrüße ich den Antrag und wir werden
auch zustimmen.
Man muss dem Problem schon ins Auge
sehen und man muss auch etwas dagegen unternehmen. Meine Frau sagt mir
auch, wenn sie in Innsbruck unterwegs ist
und mit dem Bus fährt, was hier los ist. Sie
kann das auch nicht verstehen. Daher ist
so ein Antrag sicher gut. Ohne Sicherheit
gibt es keine Freiheit und daher ist es
sinnvoll, wenn wir diesbezüglich im Gemeinderat ein Zeichen setzen.
Die Menschenrechte müssen eingehalten
werden. Wir haben das in vielen Bereichen schon gemacht. Beim Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 haben
wir das schon oft geprüft. Ich sehe daher
keine Probleme und habe keine Bedenken, dass dieser Antrag nicht verfassungskonform ist oder gegen die Menschenrechte verstößt.
GRin Dr.in Waibel: Ich möchte einen Vorschlag machen. Ich habe im Kabinett in
dieser Angelegenheit mehrmals mit dem
zuständigen Kabinettsmitglied gesprochen. Ich kann den Antrag dorthin faxen
und anfragen, ob dieser rechtskonform ist
oder nicht.
Wir können auch nichts an die Bundesregierung herantragen, wo wir von vorneherein sagen, dass das nicht der Österreichischen Verfassung bzw. dem Rechtsstaat entspricht. Dieses Angebot kann ich
machen.
GR Grünbacher: Wie kompliziert die Geschichte ist, möchte ich jetzt am Detail erklären. Ich habe damals diesen Antrag unterschrieben. Ich möchte auch alles unter-