Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_07-April.pdf

- S.72

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rechtsmäßig sowie menschenrechtsmäßig
sein müssen, ist ganz logisch. Glaubt Ihr,
dass die Bundesregierung ein Gesetz beschließen würde, das dem nicht standhält.
Wir wären dann sofort im nächsten Bericht
von Amnesty International (AI).
Warum wollen wir diese effektiven rechtlichen Grundlagen?
… zur raschen Ausschaffung bzw. dauerhaften Anhaltung rechtskräftig verurteilter
Drittstaatsangehöriger."
Rechtskräftig verurteilt bedeutet, dass die
Person schon etwas angestellt hat. Ich bitte nicht zu interpretieren, nur weil jemand
fremd aussieht, dass dieser angehalten
wird, wenn er gar nichts gemacht hat. Das
sind die beiden Punkte.
Man soll hier jetzt nicht sozusagen den
Teufel spielen und versuchen alles hineinzuinterpretieren ist, denn man wird dann
sehen, ob es rechtliche Grundlagen gibt
und wie diese aussehen. Diese Grundlagen müssen passen, denn ansonsten
nützt das Ganze wieder nichts. Daher sage ich, dass man diesen beiden Punkten
ohne weiteres zustimmen kann.
Ich sage auch eines in Richtung Innsbrucker Grünen: Wenn wir auf diese Antworten keine Lösungen haben, wird es immer
schwieriger werden, zwischen jenen, die
wirklich menschliche Schicksale haben
und den anderen zu unterscheiden. Ich
weiß wovon ich spreche und ich hoffe
auch, dass meine Frau bald ihr Buch herausbringt, wo diese Beispiele aufgezählt
sind. Wenn man weiß, was wirklich passiert ist, und was immer in der Öffentlichkeit abgehandelt wird, dann werden in der
breiten Bevölkerung plötzlich alle in einen
Topf geworfen.
Wenn wir wirklich menschenrechtswürdige
Entscheidung treffen und helfen wollen,
müssen wir darauf achten, dass hier sehr
wohl eine deutliche Differenzierung stattfindet. Die kriminellen Elemente werden
nirgends, weder in der Bundesrepublik
Deutschland (BRD), noch in Italien, noch
in Holland oder in der Schweiz, willkommen geheißen. Diese sollten auch nicht
bei uns eine dauerhafte Heimat haben.
Ich kämpfe auch für diese Differenzierung
auf Grund der Erfahrungen, die ich in meinem Leben gemacht bzw. aus meinem InGR-Sitzung 14.4.2011

formationsstand habe. Man sollte daher
nichts anderes in diesen Antrag hineininterpretieren. Stimmen wir doch den beiden
Punkten zu, dass wir einmal einen Schritt
in die richtige Richtung weiter kommen.
Ich glaube, dass kein Mitglied dieses Gemeinderates eine Verletzung der Menschenrechte will.
GR Kritzinger: Ich möchte noch etwas
dazu sagen. Jeder bzw. jede wünscht sich
Sicherheit und Ordnung. Besonders ältere
Menschen wünschen sich das. Ich war
selbst einmal Zeuge, wie ein Obdachloser
einen Polizisten in einer ganz schamlosen
Weise beschimpft hat. Ich bin dort beschämt daneben gestanden, denn ich
konnte nichts machen. Ich habe mir die
Sache anhören müssen. Ich habe mich
nur gefragt, ob sich der Polizist so etwas
gefallen lassen muss.
Der Polizist hat genau gewusst, wenn er
diese Person jetzt mitnimmt, dann wird
diese nicht bestraft. Im Gegenteil, wenn
das bekannt wird, dann wird der Polizist
zur Rechenschaft gezogen. Hat der Polizist diesen Menschen jetzt zu Recht auf
die Polizeiwache gebracht? Der Polizist
muss Rechenschaft und schriftlich Berichte darüber ablegen. Diese Person kann
dann zum Gericht gehen und eine Anzeige
machen. Das ist bis in die obersten Instanzen möglich.
Ich denke mir oft, ob nicht unsere politische Institution von gewählten Vertreterinnen bzw. Vertretern, wenn jeder Beschluss von einem Gericht umgestürzt
werden kann, in Frage gestellt wird. Unabhängig davon möchte ich Folgendes
sagen: Der Gemeinderat hat schon einen
Einfluss, dass die Sicherheitsbeamten
bzw. -beamtinnen eine gewisse Motivation
erhalten, damit sie wenigstens die Stütze
von dieser gewählten Vertretung haben.
Hier haben wir schon auch Aufgaben zu
erfüllen, diesen Personen eine Motivation
bzw. eine Sicherheit zu geben. Wenn die
Sicherheit gegeben ist, werden die Beamtinnen bzw. Beamten viel besser einschreiten. Ansonsten werden die Beamtinnen bzw. Beamten resignieren und sagen, was ihnen das hilft. So eine Person
kann gar nicht auf die Polizeiwache mitgenommen werden, denn diese hält sich dort
nicht lange auf. Der Beamte bzw. die Be-