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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.33

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- 438 -

überall massive Gegenstände gegen das
Bauen.

einen Plan zu lesen oder mit mündlichen
Auskünften umgehen zu können.

Für mich persönlich ist wichtig, dass es eine Rechtssicherheit gibt, wenn ein/eine
EinzelbürgerIn oder eine Gesellschaft in
einen Plan Einsicht nimmt. Er muss gültig
sein, denn sonst ist es Willkür mit dem
Umgang von Eigentum.

Ich kann sagen, dass ich nicht davon ausgehe, dass bei der Mag.-Abt.- III, Stadtplanung, eine Falschauskunft gegeben
wird. Welches Interesse sollte dazu bestehen. Die Hälfte der mit dem Projekt Befassten ist dafür und die andere Hälfte dagegen. Es gibt auch keinen Anlass dazu.
Das ist die Wahrnehmung von jemandem,
der in der Situation ist, vorher einen freien
Blick und jetzt in 10 m Entfernung ein
Fenster zu haben. Das ist individuell und
menschlich verständlich. So können wir in
der Stadt Innsbruck von der Relation her
nicht arbeiten. Hier war ich selbst dabei
und war schockiert, dass bei uns ein Fehler passiert sei. Das war jedoch nicht so
und es ist oft in einer relativ aufgeheizten
Stimmung sehr schwierig.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Man soll hier
nicht einem Irrtum unterliegen. Wenn man
hier nicht zustimmt, heißt es, dass jene,
die sich erschwert fühlen, eigentlich davon
einen Nachteil hätten. Ein Übertragungsfehler, welcher gemacht wurde, hat die Linie an die Grundgrenze verlegt.
Die Sache wird mit dem "Bürgeranwalt"
kein Ende finden, denn dort wird kein Verfahren beendet. Es wird in einer Fernsehsendung dargelegt, wo es verschiedene
Meinungen gibt. Der "Bürgeranwalt" ersetzt jedoch nicht den Verfahrensweg, der
im Laufen ist.
Hinsichtlich der falschen Auskunft bzw. der
Wahrnehmung bringe ich ein Beispiel aus
einer der beiden Besprechungen. Die
Nachbarn haben mir gesagt, dass bis an
die Grundgrenze herangebaut wird und
dass dies ein Wahnsinn sei. Darauf frage
ich, ob das Haus in 4 m Abstand entsteht?
Eine Nachbarin bestätigt das.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich die Sitzung
unterbrochen und einen Beamten gefragt,
seit wann es das gibt, dass man 4 m an
die Grundgrenze heranbauen darf. Das
bedeutet 4 m vor dem Balkon, der übrigens eingehaust wurde. Dadurch wurde
der Wohnraum bei den Einspruchswerbern hinausverlegt.
Daraufhin hat man mir die Pläne gezeigt.
Zu den 4 m abzüglich der Balkone, welche
selbst eingehaust wurden, kommen auf
dieser Höhe noch 6 m dazu, da hier der
Bauträger zurückgesprungen ist. Das bedeutet insgesamt 10 m.
Das ist die Wahrnehmung dieser Einspruchswerberin trotz Kenntnis des Planes. Es ist für manche vielleicht schwierig,
GR-Sitzung 16.6.2011

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Buchacher: Für jene, die sich das
nicht angesehen haben, möchte ich sagen, dass man sich das vergegenwärtigen
muss. Mein Fehler war, dass ich das nicht
getan habe, aber ich habe das auch eingestanden. Hier stehen 440 m2 zur Bebauung zur Verfügung und rechts und
links stehen fünf- bis sechsstöckige Häuser.
Hier wird kein Einfamilienhaus errichtet,
das niemanden stören würde, sondern es
wird so gebaut, dass nicht nur dieser
Rechtsanwalt schwer beeinträchtigt wird,
sondern auch andere Wohnungen verdunkelt werden. Diese Leute haben dreißig
Jahre lang für eine Eigentumswohnung
gespart - ich habe keine solche und habe
auch keinen "Brotneid" -, diese jetzt abbezahlt und dann verdunkelt man ihnen die
Wohnzimmer. Das ist die dortige Situation
und es geht nicht darum, ob man den Beschluss nachvollzieht oder nicht.
Der Fehler ist von Amts wegen auf der
Südseite passiert. Gegenstand der Kritik
ist die seitliche Bebauung zu den Balkonen. In der Tiroler Bauordnung (TBO)
steht, dass es 4 m abzüglich Balkon - für
mich ohnehin ein Wahnsinn - bis zur
Grundstücksgrenze und dann noch einmal