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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.48

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- 453 -

Hoch- und Tiefbau ausarbeiten, dann
muss das genauso für den Bereich der
Verträge mit Rechtsanwältinnen bzw.
Rechtsanwälten und im Bereich des Immobiliengeschäftes usw. gelten.
Die Frage ist, ob wir uns schon so weit in
bestehende Gebühren- und Honorarverordnungen einmischen sollten. Das betrifft
natürlich dann viele Bereiche und nicht nur
den von GR Mag. Fritz aufgezeigten. Ich
glaube, dass die Stadt Innsbruck als Vertragspartner genauso geschickt wie ein
Privater verhandeln muss.
Es bleibt der Stadt Innsbruck durchaus
unbenommen, zu sagen, dass wir auf einer gewissen leistungs- und erfolgsorientierten Honorarnote oder wie auch immer
bestehen. Das tut ein Privater auch so.
Das mache ich auch so. Es ist immer eine
Frage, wie man den Rahmen festlegt.
Ich möchte nur zu bedenken geben, wenn
wir die Sache für eine Gruppe festschreiben, ob wir das nicht für andere Bereiche
auch machen sollen bzw. müssen. Ich
glaube, dass wir freier sind, wenn wir die
Dinge nicht festschreiben, sondern im Einzelfall geschickt verhandeln.
GR Mag. Fritz: Ich möchte auf die Wortmeldung von GR Ing. Krulis eine Antwort
geben. Die Argumentation war jetzt ein
bisschen widersprüchlich. Im ersten Teil
der Wortmeldung führt GR Ing. Krulis aus,
dass man nicht in bestehende Honorarordnungen eingreifen soll. Im zweiten Teil
der Wortmeldung meint GR Ing. Krulis,
dass wir die volle Vertragsfreiheit haben
sollen.
Wir greifen nicht in bestehende Honorarordnungen ein, weil alle Honorarordnungen der freien Berufe, die einen Fixtarif
darstellen, höchstgerichtlich als gemeinschaftsrechtswidrig abgeschafft sind.
Es gab eine Zeit lang, nach der Abschaffung der Honorarordnung, eine Kalkulierung Pi mal Daumen nach der Honorarordnung und bei Vergabe eines Auftrages
unter mehreren Anbietern ist die alte Honorarordnung minus X-Prozent, wer bietet
denn am wenigsten, angewandt worden.
Das war auch nicht sinnvoll. Das hat zu
einer ziemlich ruinösen Konkurrenz geführt. Daher glaube ich immer noch, dass
mein Vorschlag vernünftig ist.
GR-Sitzung 16.6.2011

Ich habe in meinen Antrag auch die unverbindlichen, aber transparenten Kalkulationsrichtlinien für Architektinnen bzw. Architekten aufgenommen. Diese Dinge sollte man sich einmal ansehen und ein paar
Leitlinien erstellen, wie wir als Stadt Innsbruck vorgehen wollen. Was wollen wir
besonders fördern oder auch durch wirtschaftliche Anreize bei der Vertragsgestaltung unterstrichen haben oder nicht?
Gerade deshalb, weil ich behaupte, dass
die eineinhalb Seiten, die ich in meinem
Antrag ausgeführt habe, nicht der Weisheit
letzter Schluss sind, habe ich ersucht, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen. Es sollen sich
Expertinnen bzw. Experten aus verschiedenen Ämtern diese Punkte ansehen und
ihre Stellungnahmen, wie das bei dem
Stadtsenat zugewiesenen Anträgen üblich
ist, abgeben. Danach kann man sehen, ob
die Idee sinnvoll und umzusetzen ist. Es
kann sich aber auch herausstellen, dass
die Idee gar nicht so gut ist, auch wenn
diese auf den ersten Blick als sinnvoll erachtet wurde. Der Stadtsenat wird dann
beschließen, den Antrag nicht umzusetzen.
Das sollte eingehend geprüft werden,
denn wir sollten nicht wie bisher weitertun.
Das hat dazu geführt, dass noch im
Jahr 2010 Architektinnen- bzw. Architektenhonorarverträge von der Stadt Innsbruck abgeschlossen, die mit einem Prozent der Bausumme beziffert worden sind.
Das ist so unökonomisch, wie man sich
das überhaupt vorstellen kann.
Deshalb habe ich diesen Antrag gestellt
und hoffe doch, dass er im Stadtsenat geprüft werden kann.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
SPÖ, FPÖ und GR Ing. Krulis;
18 Stimmen):
Der von GR Hof gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, FPÖ
und GR Ing. Krulis;10 Stimmen):
Der von GR Hof und Mitunterzeichner in
der Sitzung des Gemeinderates am