Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.66

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- 471 -

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
27.4

I-OEF 76/2011
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung
im Olympischen Dorf, aktueller
Stand (Die Innsbrucker Grünen)
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 443) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Auslobungsunterlagen
des Architekturwettbewerbs wurden fertig
gestellt und bereits an die Teilnehmer
bzw. Teilnehmerinnen und Jurymitglieder
versandt. Die Jurysitzung dazu findet im
September 2011 statt.
Zu Frage 2.1: Als Experte wurde Dr. Griener von den Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) beigezogen, der auch als Berater bei der Jurysitzung nominiert wurde. Weiters ist Bgm.Stellv. Gruber mit Stellvertreter Dr. Innerebner in der Jury vertreten.
Zu Frage 2.2: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.1.
Zu Frage 3.: Ja, wenn die Zeit dafür reif
ist.
Zu Frage 4.: Siehe dazu Antwort zu Frage 1.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Anfragestellern sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
27.5

I-OEF 77/2011
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Geschäftsführung (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 443) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Stadtgemeinde Innsbruck
verfügt über 50 % des Stammkapitals der
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Dem entGR-Sitzung 16.6.2011

sprechend können sich die Antworten nur
auf den 50 %-Eigentümer Stadt Innsbruck
und nicht auf jene des Landes Tirol beziehen. Entscheidungen über die Bestellung
von Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer obliegen der Generalversammlung und
bedürfen der Abstimmung mit dem Land
Tirol, wobei zum jetzigen Zeitpunkt bezüglich der gestellten Fragen keine Gesellschafterbeschlüsse vorliegen.
Aufgrund der Leistungen des jetzigen Geschäftsführers ist an eine Wiederbestellung gedacht.
Zu Frage 2.: Es besteht keine Notwendigkeit, die Geschäftsführung der OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) auszuschreiben,
wenn der jetzige Geschäftsführer eine
entsprechende Bewerbung samt Konzept
für die neue Funktionsperiode vorlegt.
Zu Frage 3.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.
Zu Frage 4.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.
Zu Frage 5.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.
Zu Frage 6.: Von Seiten der Stadt Innsbruck wird eine Bestellungsdauer von fünf
Jahren vorgeschlagen werden.
Zu Frage 7.: Ein "besonderer Optimierungsbedarf" wird nicht gesehen. Die
Komplexität der Anforderungen an die Gesellschaft seitens der zum Großteil von öffentlichen Mitteln abhängigen Vereine sowie der nicht organisierten Nutzerinnen
bzw. Nutzer stellt eine permanente besondere Herausforderung im Hinblick auf die
Gestaltung des Angebotes (Preis, Nutzungszeiten, Gestaltung des Sport- und
Veranstaltungsangebotes, etc.) dar.
Zu Frage 8.: Umfang und Qualität der im
öffentlichen Interesse liegenden Dienstleistungen der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH
(OSVI) sind über die Wirtschaftspläne der
Gesellschaft, die von den Eigentümern
Stadt Innsbruck und Land Tirol zu genehmigen sind, auszuformulieren. Dem entsprechend ist eine klare politische Willensbildung bezüglich dieser "Bestellungen" notwendig.