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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.69

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- 474 -

Die derzeit noch strittigen Meldungen sind
entweder gerichtsanhängig oder wurden
keine Ansprüche gestellt, sodass diese
erst nach Ablauf der Verjährungsfrist bzw.
nach Vorliegen einer Gerichtsentscheidung den Positionen Eigen- bzw. Fremdverschulden zuordenbar sind.

und Tram ist Standard und vom jeweiligen
Fahrzeugtyp abhängig:
-

gekennzeichneter Bereich mit Befestigungsmöglichkeit für Rollstuhl,

-

1/4 Stück ausklappbare Rollstuhlrampen (Bus/Bahn),

Zu den Fragen 2. c bis e): Der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) sind für das Jahr 2009 folgende Fälle, getrennt nach Verursacherinnen bzw. Verursachern, gemeldet worden:

-

Rollstuhltaster in Türsteuerung integriert, Tür schließt nicht automatisch,

-

Taster behindertengerecht in erhabener und akustischer Ausführung,

-

verursacht durch Autofahrer 10

-

Türen innen mit gelber Leuchtfarbe
gekennzeichnet,

-

verursacht durch Radfahrer 3

-

-

verursacht durch Fußgänger 4

elektrische Motorbremsung über
Fahrhebel (Tram),

-

sonstige 39,

-

Federspeicherbremse, beim Solobus
auf einer Achse, beim Gelenkbus auf
zwei und bei der Tram auf allen sechs
Achsen,

-

für das Jahr 2010:
-

verursacht durch Autofahrer 7

-

verursacht durch Radfahrer 3

-

verursacht durch Fußgänger 2

sechs Stück Schienenbremse bei
Tram, je zwei pro Fahrgestell

-

sonstige 29.

-

Schienenbremse bis Verzögerung
auf 12 km/h

-

Federspeicherbremse

-

Elektrodynamische Motorbremse,

Zu den Punkten "sonstige" wird mitgeteilt,
dass im Zusammenhang mit dem Eisenbahn- und Kraftfahrhaftpflichtgesetz
(EKHG) - verschuldensunabhängige Haftung - Gefährdungshaftung - dort alle Fälle
registriert werden, bei denen eine verkehrsbedingte Bremsung als Verletzungsgrund angegeben wurde.
Zu Frage 3.: Für die Firmen Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB), INN-Bus GesmbH und InnbusRegional GesmbH besteht eine aufrechte Haftpflichtversicherung, welche
sämtliche Kosten aus den Titeln Heilungskosten, Verdienstentgang und Schmerzensgeld abdeckt. Eine Aufschlüsselung
zu den einzelnen genannten Punkten ist
nicht möglich.
Zu Frage 4. a): Hier werden drei Bereiche
unseres Unternehmens stark gefordert:
I.

der Instandhaltungsbereich

II.

der Schulungsbereich und die Fahrerinnen bzw. Fahrerüberwachung

III. der Bereich Information.
Zu I.: Nachstehend genannte Sicherheitsausstattung bei unseren Fahrzeugen Bus
GR-Sitzung 16.6.2011

-

Dämpfelemente bei Auffahrunfällen
bei Tram,

-

Ausstiege optisch durch gelbe Markierung gekennzeichnet,

-

Böden rutschhemmend.

Fahrerkabinen bei der Tram:
-

geschlossene Ausführung mit Schiebefenster,

-

Kinderwagenabstellplatz: gekennzeichneter Bereich mit Befestigungsmöglichkeit für Fahrräder.

im Stadtbereich (Tram):
-

zusätzliche Halteschlaufen an den
Haltestangen,

-

zusätzliche Haltestangen und Griffe
an Fahrgastsitzen,

-

gekennzeichneter Bereich mit Befestigungsmöglichkeit für Kinderwagen.

Bus/Tram: