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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_09-Juni.pdf

- S.71

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- 476 -

Nachschulung bei Auffälligkeiten (Konflikte
mit Fahrgästen, Fahrweise usw.),
Schulungen für die Fremdfirmen,
Schulungen bei neuen Techniken am
Fahrzeug Bus/Tram
Grundschulung für Straßenbahnfahrer
bzw. Straßenbahnfahrerinnen der Linien
"1", "3" und "6",
Schulung für die Stubaitalbahn.
Beim Eintritt nimmt jeder Fahrer bzw. jede
Fahrerin an einer Einschulung zu sicherheitsrelevanten Themen im Ausmaß von
47 Stunden teil. In den Folgejahren nimmt
wieder jeder Fahrer bzw. jede Fahrerin
durchschnittlich an mindestens dreizehn
Stunden per anno teil, wovon sieben gesetzlich verpflichtend sind. Selbstverständlich steht auch bei diesen Schulungen das
Thema Sicherheit von Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern im Vordergrund (Grundund Weiterbildungsverordnung).
Die interne Fahrerinnen- bzw.
Fahrerüberwachung durch die Teamleiter
bzw. Teamleiterinnen findet im Durchschnitt drei Mal pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr statt.
Zu III. Information:
Es finden regelmäßig Informationstage für
Seniorinnen bzw. Senioren sowie Schülerinnen bzw. Schüler statt.
Die für unseren Betrieb maßgeblichen Beförderungsbedingungen wurden gerade im
Hinblick auf die Fahrgastsicherheit neu erarbeitet und liegen neu genehmigt vor. Sie
werden auszugsweise in den Fahrzeugen
zur Kenntnis gebracht. Ebenso finden regelmäßige Kontaktgespräche mit den zuständigen Amtsorganen der Polizei statt.
Zu Frage 4. b): Unsere Erkenntnisse aus
dem Betrieb fließen in die Planungen der
Straßenerhalter ein.
Zu Frage 5.: Die Verfahrenslänge ist, unabhängig vom Vorliegen einer leichten oder schweren Körperverletzung, äußerst
unterschiedlich. Sie hängt davon ab, ob in
Zivilverfahren Rechtsmittel ergriffen werden, ob die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleitet, ob und wann Begutachtungstermine bei gerichtlich beeideten
medizinischen Sachverständigen zur VerGR-Sitzung 16.6.2011

fügung stehen und dergleichen. Selbstverständlich besteht seitens unserer Unternehmen jedoch das Interesse, einen
Schadenfall (nach Vorliegen sämtlicher relevanter Umstände) ehestmöglich abzuwickeln.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
28.2

Flughafen Innsbruck, Maßnahmen zum Noise Abatement
(Lärmminderung, Lärmbekämpfung) und Präzisionsanflugverfahren (GRin Mag.a Schwarzl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Mag.a Schwarzl Folgendes
mit:
Flughafenbetriebsleiter Prokurist Dipl.Ing. Marco Pernetta teilte mit, dass nach
Überprüfung der übermittelten vom
14.4.2011 festgestellt werden musste,
dass sämtliche abgefragten Inhalte ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich
und die Verantwortung der Austro Control
GesmbH fallen. Diese wiederum teilt mit,
dass die Beantwortung dieser umfangreichen Fragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da auch Expertinnen und Experten der Zentrale damit befasst werden
müssen. Da die Urlaubssaison bereits begonnen hat, wird sich die Beantwortung
verzögern.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
der Anfragestellerin sowie allen Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates
ausgehändigt.
28.3

Stadtmagistrat Innsbruck, KindergartenpädagogInnen und
KindergartenhelferInnen mit
nicht deutscher Muttersprache
(GRin Eberl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Eberl Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Eine Pädagogin (türkisch).
Zu Frage 2.: Drei Assistentinnen (türkisch).
Zu Frage 3.: Die Ausbildung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes.