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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.64

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1.

2.

Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in Innsbruck im Schuljahr 2007/2008 unterrichtet?
Und wie viele Pflichtschülerinnen
bzw. Pflichtschüler werden insgesamt
in Innsbruck im Schuljahr 2007/2008
unterrichtet?

Zu den Volks-, Haupt- und Polytechnischen Schulen:
3.

Wie viele LehrerInnenstunden/Dienstposten werden für die Schülerinnen
bzw. Schüler an Volksschulen,
Hauptschulen und Polytechnischen
Schulen vom Bund im Rahmen des
Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt oder refundiert?

4.

Werden zusätzliche LehrerInnenstunden/Dienstposten für die Schülerinnen bzw. Schüler an Volksschulen,
Hauptschulen und Polytechnischen
Schulen vom Land Tirol direkt zur
Verfügung gestellt bzw. bezahlt?

5.

Werden zusätzliche LehrerInnenstunden/Dienstposten für die Schülerinnen bzw. Schüler an Volksschulen,
Hauptschulen und Polytechnischen
Schulen von der Stadt Innsbruck direkt zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt?

Zu den Sonderschulen und Integrationsklassen:
6.

7.

8.

Wie viele LehrerInnenstunden/Dienstposten werden für die Schülerinnen
bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Bund im
Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt bzw. refundiert?
Werden zusätzliche LehrerInnenstunden/Dienstposten für die Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom Land Tirol
direkt zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt?
Werden zusätzliche LehrerInnenstunden/Dienstposten für die Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Stadt

GR-Sitzung 19.4.2007

Innsbruck direkt zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt?
9.

Wie viele zusätzliche LehrerInnenstunden/Dienstposten stünden zur
Verfügung, wenn die Regelung pro
3,2 Schülerinnen bzw. Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf,
eine Lehrerin bzw. einen Lehrer zu
bekommen, nicht mit 2,7 % der
Pflichtschülerinnen bzw. Pflichtschüler gedeckelt wäre?

Wo werden die Stundenkontingente, die
aus dem sonderpädagogischem Förderbedarf gespeist werden verwendet?
10. Wie viele LehrerInnenstunden aus
diesem Berechnungsschlüssel 3,2
Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischer Förderbedarf gedeckelt mit 2,7 % der Pflichtschülerinnen bzw. Pflichtschüler, wird nicht
direkt für Schülerinnen bzw. Schüler
mit sonderpädagogischen Förderbedarf verwendet, sondern allgemein an
Schulen zur Förderung von
a) Kindern mit Verhaltensschwierigkeiten
b) Kindern mit Lernschwierigkeiten
c) Kindern mit hoher Begabung
d) Sprachförderung bei Kindern
nicht- deutscher Muttersprache
11. Wie viele dieser Förder- und Beratungsstunden leisten Lehrerinnen
bzw. Lehrer aus dem Lehrkörper der
jeweiligen Schulen, wie viele werden
von Beratungslehrerinnen bzw. Beratungslehrern geleistet?
12. Gibt es Beratungslehrerinnen bzw.
Beratungslehrer, die fix einer anderen
Schule als einem sonderpädagogischem Zentrum zugeordnet sind?
Zusätzliches Personal bei Schülerinnen
bzw. Schülern mit Behinderung:
13. Welche zusätzlichen Personen
werden in sonderpädagogischen
Zentren und Integrationsklassen - in
der pädagogischen oder pflegerischen Arbeit - eingesetzt? Bitte geben
Sie die Tätigkeit und das Ausmaß der
Tätigkeit nach Schulen gegliedert an.