Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf

- S.91

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- 325 -

ten, dass auch die Verkehrs- und Lichtzeichen in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) dem "Gender-Mainstreaming"
angepasst werden.
Dr. Pokorny-Reitter, Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Grünbacher, Mag. Yildirim, Buchacher,
Weber, Marinell und Blum, alle e. h.
Ich darf zitieren: Sprache - und mit
Sprache sind natürlich auch Bilder
gleichzusetzen - ist eines der wichtigsten
Kommunikationsmittel zwischen Menschen. Es ist ein mächtiges Instrument,
weil sie die Wirklichkeit abbildet und auch
die Bilder in den Köpfen der Menschen
prägt. Sprache setzt Bewusstsein.
Deswegen muss Sprache auch gestaltet
werden, dass sie den gesellschaftlichen
Realitäten entspricht.
Daher sagen wir, dass es darum geht,
beiden Geschlechtern im öffentlichen
Raum gleich viel Platz zu lassen. Ich darf
sagen, dass das Zitat nicht von der
Frauenministerin Doris Bures stammt,
sondern von LandeshauptmannStellvertreterin Dr. Elisabeth Zanon.

38.3

In Anlehnung an den § 4 des Tiroler
Frauenförderungsprogrammes zur
sprachlichen Gleichbehandlung (L-GBl.
Nr. 85/2002) möge der Gemeinderat
folgenden Antrag beschließen:
Im gesamten Schriftverkehr des Stadtmagistrates Innsbruck sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher
oder geschlechtsneutraler Form zu
verwenden, es sei denn, die Anrede
ergeht an eine bestimmte Person.
Dr. Pokorny-Reitter, Dipl.-HTL-Ing. Peer,
Grünbacher, Mag. Yildirim, Buchacher,
Weber, Marinell und Blum, alle e. h.
Das ist exakt genau ein Zitat aus dem § 4
des Tiroler Frauenförderungsprogrammes.
Es geht einfach darum, dass wir uns als
Stadt Innsbruck zur Gleichstellung von
Frauen und Männern in mehrfacher Weise
bekannt haben und uns nach wie vor
bekennen. Die sprachliche Gleichbehandlung ist ein wichtiger Schritt in diesem
Prozess und bildet Bewusstsein. Es
handelt sich hiebei um eine weitere
Methode des Sichtbarmachens und der
Anerkennung der Leistung von Frauen im
öffentlichen Leben.

I-OEF 44/2007
Stadtmagistrat Innsbruck,
Personenbezeichnungen in
weiblicher und männlicher oder
geschlechtsneutraler Form im
gesamten Schriftverkehr (GR
Mag. Yildirim)

GR Mag. Yildirim: GR Marinell hat in der
vergangenen Periode schon so einen
ähnlichen Antrag gestellt. Es handelt sich
um die sprachliche Gleichbehandlung in
Dokumenten und Schriftstücken. Dieser
Antrag ist damals bedauerlicherweise
abgelehnt worden. Ich habe zwischenzeitlich mit der Referentin für Frauenfragen
Rücksprache gehalten, die das vehement
unterstützt und das für sehr sinnvoll
erachtet.
Unabhängig davon, hat sich bereits meine
Vorrednerin auf eine Broschüre des
Landes Tirol bezogen, die ich durchaus für
sehr vorbildlich und nachahmenswert
halte.
Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
GR-Sitzung 19.4.2007

38.4

I-OEF 45/2007
Sitzungen des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck, Gebärdendolmetscher für
gehörlose Bürgerinnen und Bürger (GR Dr. Waibel)

GR Dr. Waibel: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Für die öffentlichen Sitzungen des
Gemeinderates sollen in Zukunft zu
einzelnen Tagesordnungspunkten oder
Themen gehörlosen Mitbürgern auf deren
Wunsch Gebärdendolmetscher zur
Verfügung gestellt werden.
Dr. Waibel e. h.
Ich habe sowohl mit dem Obmann des
Tiroler Blinden- und Gehörlosenverbandes
sowie mit einer der leitenden Dolmetscherin gesprochen. Es war im Tiroler Blindenund Gehörlosenverband nicht bekannt,
dass die Sitzungen des Gemeinderates