Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_04-April.pdf
- S.95
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38.10 I-OEF 51/2007
Innsbrucker Parkordnung,
Aufhebung des verfügten Alkoholkonsumverbotes in der Parkanlage am Haydnplatz (GR Mair)
GR Mair: Ich freue mich, dass die SPÖ
meinen Antrag zum Semesterticket der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) noch einmal
abgetippt hat und hoffe, dass sie ihrem
eigenen Antrag zustimmen werden, was
sie bei meinem nicht getan hat.
In der Tiroler Tageszeitung vom 11.4.2007
ist es zu einer Erklärung von Bürgermeisterin Zach gekommen: Von einem
generellen Alkoholverbot an öffentlichen
Plätzen hält Bgm. Zach nicht viel. Verbote
machen das Trinken für Jugendliche nur
interessanter.
der Bushaltestelle Fürstenweg zum
Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI)
überqueren wollte, wurde im dortigen
Bereich, eine Verkehrsschutzinsel
errichtet. Ein dort dringend notwendiger
Schutzweg bzw. die Anbringung eines
Zebrastreifens und das Aufstellen von
zwei Verkehrsschildern "Achtung Schutzweg" fehlen allerdings bis heute.
Das Verkehrsaufkommen am Fürstenweg
ist seither nicht weniger geworden und
nicht nur besorgte Bürger, sondern auch
die Medien haben auf diese Gefahrenstelle aufmerksam gemacht.
Da es, wie bereits erwähnt, in diesem
Bereich zu einem tödlichen Verkehrsunfall
kam, ersucht die freiheitliche Fraktion
diesem Antrag statt zu geben und in ehest
möglich umzusetzen.
Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das in der Innsbrucker Parkordnung
ausschließlich in der Parkanlage im
Haydnplatz verfügte Alkoholkonsumverbot
wird ersatzlos aufgehoben.
Mair e. h.
Eine Erläuterung finden Sie in meinem
Antrag und ich freue mich auf eine
Diskussion in der nächsten Sitzung.
38.11 I-OEF 52/2007
Fürstenweg, Schutzweg auf
Höhe des UniversitätsSportinstitutes Innsbruck (USI)
(GR Heis)
GR Heis: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen,
einen Schutzweg am Fürstenweg auf
Höhe des Universitäts-Sportinstitutes
Innsbruck (USI) anbringen zu lassen, um
den dort mittels öffentlicher Verkehrsmittel
ankommenden Personen, oftmals Kinder
ohne Begleitung, ein sicheres Überqueren
der Straße zu den Sportstätten zu
ermöglichen.
38.12 I-OEF 53/2007
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Weiterentwicklung des Züricher Modells lärmabhängiger Landegebühren zu
einem Innsbrucker Modell und
Umsetzung (StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Auf Grund der
Anfragebeantwortung durch die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) in der
letzten Sitzung des Gemeinderates und
meinen eigenen Recherchen, hat sich ein
Flughafen-Paket ergeben. Ich habe die
Messwerte der Messstelle 1 der Ursulinen
der letzten zwei Jahre Monat für Monat auf
sämtliche Flugbewegungen über
90 Dezibel durchforstet. Die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) hat es
offensichtlich nicht vor, wie aus der
Anfragebeantwortung hervorgeht, das
Innsbrucker Model der lärmabhängigen
Flughafengebühren endlich umzusetzen,
so wie das Koalitionsübereinkommen
eigentlich stehen würde. Aber, die Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) macht
meiner Erkenntnis nach keine diesbezüglichen Anstrengungen.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Heis e. h.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Auf Grund eines tödlichen Verkehrsunfalls
eines Kleinkindes, welches die Straße von
In Erfüllung des Koalitionsübereinkommens von "Für Innsbruck" - SPÖ und ÖVP
GR-Sitzung 19.4.2007