Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf
- S.4
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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich glaube
durchaus sagen zu können, dass wir
heute im Gemeinderat einen nahezu
historischen Tag verbringen dürfen.
Es geht heute um die
-
Änderung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR)
-
Änderung der Geschäftsordnung des
Gemeinderates, seiner Ausschüsse
und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck sowie um die
-
Änderungen der Innsbrucker Wahlordnung (IWO).
Die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw.
des Bürgermeisters ist ein Thema, mit
welchem sich der Gemeinderat der
Landeshauptstadt Innsbruck bereits seit
vielen Jahrzehnten befasst hat und in
128 Sitzungen zu keinem Abschluss
gekommen ist, aber jetzt in fünfzehn
Sitzungen der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) zu einer Diskussions- bzw.
Beschlussgrundlage für diesen Gemeinderat geführt hat.
Seit 8.3.2010 darf ich diesem Gemeinderat als Bürgermeisterin vorstehen und in
dieser Zeit haben wir große "Würfe" erledigen können:
Gestaltungsbeirat: Über diese Einrichtung
haben wir fünfzehn Jahre diskutiert. Wir
haben im Gemeinderat einstimmig den
Beschluss gefasst, einen Gestaltungsbeirat einzurichten.
In der Sitzung des Bauausschusses am
10.3.2011 wurde der Beschluss für die
Fortführung einer großen Planung, welche
über Jahrzehnte geruht hat, betreffend
Bereich Hötting-West/Allerheiligen einstimmig gefasst.
Im letzten Jahr wurde der größte Grundankauf zur Erweiterung des Gewerbegebietes in der Vorau getätigt. Die diesbezüglichen letzten Beschlüsse rühren aus
jener Zeit, in der ein Grundeigentümer das betrifft die so genannten HörtnaglGründe, für welche im letzten Jahr der
Gemeinderat die Beschlüsse gefasst hat Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011
damals auch bei den Sitzungen hinsichtlich des Entwurfs des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
war.
Ich gehe davon aus, dass die heutigen
Beschlüsse vielleicht nicht ganz einstimmig, aber mit unglaublich großer Mehrheit
gefasst werden. Es wird der Wunsch,
welchen die Bevölkerung seit Jahrzehnten
hat, nämlich die Einführung der Direktwahl
des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin, heute im Gemeinderat beschlossen.
Ich werde heute keine getrennte Abstimmung verlangen, sondern werde diesen
Diskussionsvorlagen bzw. den vorliegenden Anträgen zustimmen.
Es geht heute um die Direktwahl, um eine
Reform des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) und um
die Anlehnung der Geschäftsordnung für
den Gemeinderat an das Stadtrecht. Dazu
wurde im Herbst 2010 die Stadtrechtsreformkommission (StRRK) unter Vorsitz
von GR Dr. Schuchter eingesetzt.
Ich darf auf die Historie eingehen: Das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) hat uns immer wieder in
verschiedenen Intensitäten begleitet. Ich
bin im Jahr 2000 in den Gemeinderat
gekommen und immer wieder ist das
Thema Änderung des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR)
in manchen Anträgen und Ideen vorgekommen. Es ist immer ein Entwurf von AltStR Dr. Hummel und Alt-StR Dr. Steidl
herumgeschwirrt.
Im Jahr 2006 bin ich in den Stadtsenat
eingezogen und habe nach den Gemeinderatswahlen für die Fraktion "Für
Innsbruck" das Koalitionspapier mitgetragen. Seit damals hat die Fraktion "Für
Innsbruck" immer wieder die "Einführung
der Direktwahl" gefordert.
Im Jahr 1994 - wir kennen die Geschichte
von Alt-Bgm. DDr. van Staa bezüglich
BürgerInnen-Befragung - ist man knapp
vor der "Einführung der Direktwahl" gestanden, was jedoch aus verschiedenen
Gründen gescheitert ist. Das Thema
"Direktwahl" ist jedenfalls immer wieder
mit den Intentionen von "Für Innsbruck"
verbunden gewesen.