Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf

- S.7

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- 146 -

Wenn wir es nämlich so wie jetzt, Bürgermeisterin, zwei Vizebürgermeister plus
sechs Mitglieder des Stadtsenates nach
oben variabel, haben, dann kann natürlich
am Wahltag das Ergebnis der Gemeinderatswahl völlig verfälscht werden. Die
einzelnen Fraktionen sind sehr leicht unter
Druck zu setzen, wenn man dann einen
Stadtsenatssitz dazu- bzw. einen wegnimmt. Das Wahlergebnis soll sich auch in
der Stärke des Stadtsenates widerspiegeln.
Wir haben auch kleine Dinge geregelt,
welche ein Regierungsmitglied zwar nicht
oft belasten, aber doch manchmal vorkommen. Ich erinnere mich noch daran, wie
Alt-Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger einen
Akt nicht auf die Tagesordnung des Stadtsenates gebracht hat, weil die Frau Bürgermeisterin es damals nicht wollte. Er hat
dann den Umweg über einen Gemeinderatsantrag gemacht.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das war die
Umbrüggler Alm, die dann abgelehnt
wurde oder?)
Nein, es hat das ehemalige Wohnheim
"Sonnenland" betroffen.
Wir haben jetzt einen Modus gefunden,
wie auch Stadtsenatsmitglieder bzw. über
den Gemeinderat Anträge auf die Tagesordnung zu setzen sind. Wir haben für die
Ressortführenden eine Verbesserung der
Mitsprache bei der Personal- und Finanzhoheit. Dieser Punkt ist uns wesentlich
erschienen.
Wir wollen die Geschäftsverteilung nicht
mehr allein in der Regierungskoalition
belassen, sondern auch dem Gemeinderat
präsentieren, welcher auch die Möglichkeit
haben soll, darüber abzustimmen. Dies
bedingt natürlich bei einem qualifizierten
Misstrauen des Gemeinderates, dass die
Amtsführung vom Gemeinderat wieder
entzogen werden kann. Wenn der
Gemeinderat die Geschäftsverteilung
beschließt, dann ist das auf einer wesentlich demokratischeren und breiteren Basis
als im Rahmen einer Ressortvereinbarung.
Die Stärkung der Rechte des Gemeinderates ist ein wichtiger Punkt. Hier kämpfen
die MandatarInnen immer wieder um
einzelne Dinge. Es geht um
Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011

-

die Akteneinsicht, die wesentlich
verbessert wurde;

-

Einführung einer aktuellen Stunde,
welche sehr interessant sein kann
und wir daraus etwas Neues lernen
können sowie um

-

die Einführung eines Enqueterechtes.

Ich bin sehr froh, dass wir dies im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) verankert haben. Im Herbst 2010
hat eine Enquete zur inklusiven Schule
stattgefunden. Der Inhalt und die Ergebnisse dieser Enquete waren sehr interessant, allerdings hat die Vorbereitung und
Durchführung etwas zu wünschen übrig
gelassen.
Dadurch, dass wir dem in unserem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) einen Wert geben, werden
auch die Enqueten künftig in einem
anderen Rahmen und mit einer anderen
Bedeutung durchgeführt werden können.
Wir sind auch bei vierzig GemeinderätInnen geblieben, obwohl es Überlegungen
gegeben hat, die Mitgliederanzahl zu erhöhen oder zu senken. Bei allen Fragen,
die wir uns gestellt haben, haben wir diese
mit anderen Städten verglichen und
unsere Erfahrungswerte daraus gezogen.
Zum Gemeinderat gehört, dass es künftig
einen gesetzlich verankerten Klubstatus
geben soll. Das heißt, dass drei Gemeinderatsmitglieder einen Klub bilden bzw. es
mit Zustimmung des Gemeinderates möglich ist, dass kleine Fraktionen gemeinsam
einen Klub bilden, wenn sie nicht mit drei
MandatarInnen im Gemeinderat vertreten
sind.
Natürlich wird diese Mehrzahl gegenüber
der derzeitigen Situation an Ressortverantwortlichen bzw. auch mit Klubstatus
Kosten verursachen und die städtische
Kassa zusätzlich belasten. Wir haben aber
die Meinung vertreten, dass bei einem
modernen und demokratischen Stadtrecht
diese Dinge mitberücksichtigt werden
müssen und im Vergleich zum Gesamtbudget der Stadt Innsbruck wirklich nicht
sehr ins Gewicht fallen werden.
Wir haben uns auch mit der Stärkung der
Rechte der BürgerInnen befasst. Es gibt
jetzt erstmals eine Regelung, wie Stadt-