Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_05-Maerz-Sonder.pdf

- S.17

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- 156 -

Vorschlag des Stadtsenates zu
beschließen.
Das haben wir auch umgesetzt.
c)

Enqueterecht: Der Gemeinderat
kann auf Antrag eines Drittels der
Gemeinderäte die Abhaltung einer
Enquete zum Thema des eigenen
Wirkungsbereiches der Gemeinde
beschließen.

d)

Die Einführung einer "Aktuellen
Stunde" wie im Tiroler Landtag.

e)

Die Einführung von schriftlichen
Anfragebeantwortungen.

f)

Klubregelung: Gesetzliche Verankerung der Klubs (Ansprüche
auf infrastrukturelle Ausstattung
der Klubs werden in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat geregelt).

Das heißt noch nicht, in welcher Höhe.
g)

h)

Stadtsenat: Gesetzliche Verankerung des Erweiterten Stadtsenates. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der
Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die Gemeinderatsparteien, die nicht im Stadtsenat vertreten sind, einladen, je ein Mitglied
aus ihrer Mitte zur Teilnahme an
der Stadtsenatssitzung, in der diese Angelegenheit behandelt wird,
mit beratender Stimme, aber ohne
Antrags- und Stimmrecht, zu entsenden.
Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung: Eine Bürgerinnen- und Bürgerbefragung ist durchzuführen,
wenn dies 2.000 Wahlberechtigte
verlangen.

Das sind all jene Punkte, die seitens der
Frau Bürgermeisterin und von anderen
Mitgliedern des Gemeinderates mittels
Anträgen eingebracht und auch umgesetzt
wurden.
Der Antrag wurde am 14.10.2010 eingebracht, worauf die Stadtrechtsreformkommission (StRRK) am 27.10.2010 erstmals
getagt hat. Am 9.12.2010 hat der Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsaus-

Sonder-GR-Sitzung 18.3.2011

schuss diesen Antrag der Frau Bürgermeisterin vorgelegt.
Die Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses hat am
3.3.2011 stattgefunden und mit heutigem
Tag liegt dieses Paket dem Gemeinderat
zur Beschlussfassung vor.
GR Kritzinger hat gesagt, dass man
hinsichtlich der Direktwahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin kein
Risiko eingehen sollte. Das stimmt natürlich, denn wir haben ein hohes Risiko und
genau das wollten wir abfedern. Wir waren
in der Stadtrechtsreformkommission
(StRRK) in den fünfzehn Sitzungen mit
diesem Spannungsfeld konfrontiert.
Es geht darum, dass es dann eine Person
gibt, die mehrheitlich - zumindest am Ende
- vom Volk gewählt wird und sagen kann,
dass die Leute diese Wahl getroffen
haben. Dem gegenüber sitzen aber
40 Mitglieder des Gemeinderates die
sagen, dass die WählerInnen aber sie
gewählt haben. Es gibt eine pluralistische
Gesellschaft, welcher eine Person
gegenübersteht, die auch die Mehrheit der
Bevölkerung haben wollte.
Wir mussten dieses Spannungsverhältnis
auflösen. Also jeweils vom Volk gewählt,
aber aus einem völlig anderen Ansatz und
mit einer völlig anderen Aufgabe. Natürlich
war es nicht so - das wäre jetzt vermessen
-, dass wir das Rad neu erfunden haben.
Wir haben Anlehnungen gefunden und
gewählt, aber wir haben gesehen, dass
beim bestehenden Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) einiges
klemmt. Daher war es so umzusetzen,
dass es in den direkt gewählten Organen
wieder einen Niederschlag findet.
Der Stadtsenat hat deshalb etwas mitschwimmen müssen, da man am Boden
bleiben muss, was zum Beispiel die Klubs
usw. betrifft, denn wir sind keine gesetzgebende Körperschaft. Genau genommen
sind wir eine Verwaltung. Man darf uns,
GR Kritzinger, nicht mit dem Landeshauptmann von Wien, Dr. Häupl, der auch
Bürgermeister der Stadt Wien ist, vergleichen, denn das ist eine ganz andere
Funktion.
Wir haben in Innsbruck keine gesetzgebende Körperschaft, aber zwei wesentli-