Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.65

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tion kritisiert werden, dann deutet dies darauf hin, dass ein gewisser wirtschaftlicher Sachverstand vorhanden ist und nicht das Gegenteil. Das gilt
für Kostenexplosionen von 80 % und 200 % genau so, als wie für Kostenexplosionen von 20 %. Dort gilt es sogar noch mehr. Hier würde ich sagen,
dass der wirtschaftliche Sachverstand auf jener Seite zu bezweifeln ist, wo
diese Kostenexplosionen als wirtschaftlicher Normalfall dargestellt werden.
Was die eigentliche Beschlussfassung anlangt, kommt es auch
zur Konsequenzen. Bei einer Kostensteigerung von 20 % gibt es seitens der
Stadt Innsbruck ein klares Instrumentarium, das auf Antrag des damaligen
Gemeinderates und heutigen StR Dr. Gschnitzer eingerichtet wurde, nämlich den Projekt-Ausschuss. Dieser hat sich mit Entwicklungen während
der Projektphase, die zu Teuerungen führen, auseinander zu setzen. Ich habe bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates kritisiert, dass der Projekt-Ausschuss "kaltgestellt" ist. Ich bin aber der Meinung, dass der Projekt-Ausschuss gerade bei solchen Entwicklungen wiederbelebt werden
muss.
Bei Kostensteigerungen von 80 % und 200 % handelt es sich
nicht um Entwicklungen innerhalb eines Projektes, sondern es handelt sich
um gänzliche Neudefinitionen, die einen Gemeinderatsbeschluss - auch
wenn es nur ein Grundsatzbeschluss ist - in wesentlichen Teilen abändern.
Diese Abänderung gehört zu einer neuerlichen Beschlussfassung wieder
auf die Tagesordnung des Gemeinderates und zwar nicht erst zum Schluss,
wenn bereits alles ausverhandelt ist, sondern dann, wenn man eine gewisse
Neukonzeptionierung in einer anderen Größenordnung ins Auge fasst. Bei
den vorliegenden Summen ist eine Verdoppelung oder Verdreifachung
schon eine Größenordnung, die im Gemeinderat beschlossen werden muss.
Die Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und Verwertungs
GesmbH (ISpA) hat damals, zwischen dem Beschluss aus dem Jahr 1999
und dem Beschluss aus dem Jahr 2002, entgegen den Vorgaben des Gemeinderates - dies war eine beschlussmäßige Vorgabe - etwas völlig anderes verfolgt, um nachher dem Gemeinderat ein fast doppelt so teures Projekt zur Detailbeschlussfassung vorzulegen. Diese Vorgangsweise ist nicht
in Ordnung und das selbe gilt für die Bergisel-Sprungschanze.

GR-Sitzung 29.1.2003