Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf
- S.7
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Beantwortung vorstehend erwähnter
Anfrage der Innsbrucker Grünen zur Frage
unter Punkt 6. - Werden Sie bei dieser
Weiterentwicklung folgende Kriterien
berücksichtigen - und unter Punkt 6. a)
unter anderem wie folgt geantwortet:
Die Lärmklassifizierung in Innsbruck ist
dreifach abgesichert durch Angaben der
Anrainer im Umweltforum.
Durch einen Redaktionsfehler kam es
hierbei zu einer zu Missverständnissen
führenden Verkürzung.
Richtigerweise muss anstelle der soeben
zitierten Antwort diese lauten:
Die Lärmklassifizierung in Innsbruck ist
dreifach abgesichert durch die seit Jahren
seitens der Anrainervertreter im Umweltforum über die verhältnismäßig lauten
Flugzeugtypen der MD-80-Familie und der
YAK42 vorgebrachten Beschwerden.
Ich bitte um Kenntnisnahme dieser
Korrektur.
Es wird Kenntnis genommen.
6.
Stadtmagistrat Innsbruck,
Erfüllung der Behindertenquote
im Jahre 2006
Bgm. Zach: Die Stadt Innsbruck hat auch
im Jahre 2006 die Behindertenquote
erreicht. Ich danke für die mediale
Verbreitung, weil ich es voll Freude als
Personalreferentin schon bekannt
gegeben habe. Wir haben die Quote
deutlich über erfüllt.
Es war uns ein Anliegen auch Lehrstellen
oder Stellen mit einer Weiterentwicklung
von jungen Menschen mit einer Behinderung zu ermöglichen. Diese Menschen
haben es besonders schwer, dass sie eine
Lehrstelle bekommen. Man muss Mitarbeiter finden, die die notwendige Sensibilität
haben. Wir haben unter anderem ganz
tolle Erfolge. Ich möchte all diesen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal
herzlich danken. Im Speziellen mache ich
das dann über das Büro der Bürgermeisterin.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir im
Stadtmagistrat Innsbruck rund
1.300 Bedienstete (ohne städtische
GR-Sitzung 24.5.2007
Arbeitskräfte in den Tochtergesellschaften) beschäftigen. Wir bitten aber auch
dort, nach Möglichkeit auf diese Menschen
mit einer Behinderung Rücksicht zu
nehmen.
Es gibt die so genannte Quote, dass bei
25 Beschäftigen eine behinderte Arbeitskraft mit der Einstufung von mindestens
50 % einzustellen ist, ansonsten ist eine
finanzielle Abgabe vorgeschrieben.
Wir mussten zehn Jahre zuvor noch
€ 56.000,-- jährlich an Ausgleichstaxe an
das Bundessozialamt zahlen.
Durch ständige Bemühungen - ich möchte
mich hier ausdrücklich bei dem Personalchef Dr. Köfler, in Absprache mit mir, auch
der Mag.-Abt. I, Personalwesen und der
Personalvertretung bedanken - und
jahrelange nachhaltige Zusammenarbeit
mit dem Bundessozialamt - nicht umsonst
ist auch hier Dr. Guggenberger erst
kürzlich von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger ausgezeichnet worden - und
einschlägigen Organisationen (Arbeitsassistenz Tirol, Lebenshilfe Tirol, AMG-Tirol
Arbeitsmarktförderungs GesmbH,
Arbeitsmarktservice Tirol {AMS}, Aufbauwerk der Jugend, Elisabethinum usw.)
konnte der Anteil behinderter Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter im Stadtmagistrat
Innsbruck ständig und stetig erhöht
werden.
Wir haben im Jahr 2002 noch eine
Ausgleichstaxe von € 21.700,-- bezahlt.
Wir haben die Quote zu 84,53 % erfüllt.
100 % ist sozusagen das Nullsummenspiel.
Im Jahre 2003 mussten wir eine Ausgleichstaxe von € 16.300,-- bezahlen. Aus
diesem Topf werden wieder Schulungen
für diese Menschen bezahlt. Wir hatten
damals 89 % erreicht.
Im Jahr 2004 haben wir bereits 111,66 %
erreicht, das heißt dass wir keine Ausgleichstaxe mehr bezahlt.
So war es auch im Jahr 2005 mit
113,99 % und auch im Jahr 2006 mit
125,31 %. Wir haben in den Jahren 2002
bis 2006 die Quote um fast 50 % steigern
können. Für die letztjährige Einstellung
von fünf behinderten Lehrlingen im
Stadtmagistrat Innsbruck wurde der
Stadtgemeinde Innsbruck erstmalig eine