Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.26

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- 356 -

gierte, die sagen, dass sie wollen. Die
anderen werden daher gar nicht gefragt
oder wissen das auch gar nicht. Es geht
darum, unter welchen Bedingungen
Stadtteilausschüsse gebildet werden.
Unter welchen Bedingungen wird das
gemacht?
Es geht darum, dass man Bürgerbeteiligungen auch jenseits der Doppelzüngigkeit und Scheinheiligkeit betreibt. Dann
Bürgerbeteiligung zu predigen, wenn es
gerade passt, aber bei Tausenden, die bei
der Hungerburgbahn eine Bürgerbeteiligung wollten, das nicht zu machen, weil
das dort nicht gepasst hat, ist für mich
wirklich doppelzüngig und scheinheilig.
Zur Verankerung lassen Sie mich ein
bisschen etwas demokratiepolitisch
ausführen. Es kommt immer darauf an,
was verankert wird. Ich habe heute schon
in einem anderen Zusammenhang gesagt,
dass demokratische Parteien hundert
Jahre dafür gekämpft haben, um eine
repräsentative Demokratie, das heißt eine
Listenwahl, zu bekommen. Wir haben eine
Persönlichkeitswahl, die über ein Punktesystem geht und die völlig jenseits eines
Listenwahlrechtes steht. Das sind auch
Dinge, die ich gerne im Werden des neuen
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck geklärt hätte.
Es kann nicht sein, dass kleine Stadtteilausschüsse, die auch berechtigt sind, nur
jene zu repräsentieren, die sich am
leichtesten tun, Unterschriften bekommen.
Man muss die Chancengleichheit für alle
schaffen. Chancengleichheit bedeutet
repräsentative Demokratie und Listenwahlrecht auch auf diesem Niveau. Man
kann den Vergleich mit den Städten Wien
und Graz machen, denn diese haben
selbstverständlich das Listenwahlrecht
und nicht das Persönlichkeitswahlrecht.
Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Ich weiß nicht, ob ein redaktioneller Fehler
passiert ist, denn mir ist beim ersten Punkt
des Organisationsstatutes etwas aufgefallen. Ich darf aus dem § 1 den Absatz 1
zitieren:
Dem Stadtteilausschuss Arzl obliegt die
Beratung sowie die Antragstellung an den
Innsbrucker Gemeinderat in allen Angelegenheiten, welche den Stadtteil Arzl
berühren.
GR-Sitzung 24.5.2007

Juristisch bezeichnet heißt das, dass wir
alle hier im Gemeinderat keine Anträge
mehr für den Stadtteil Arzl stellen können,
weil so wie es festgehalten ist, ist das
exklusive Antragsrecht dem Stadtteilausschuss vorbehalten. Somit könnten wir
sagen, dass das eine Einschränkung des
freien Mandates ist.
Ich habe schon gesehen, dass es viele
Interpretationsmöglichkeiten gibt. Es fand
eine Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses statt. Dort
ist der Beschluss analog dem Stadtteilausschuss Igls gefasst worden. Analog
heißt gleich lautend. Die Vorlage im
Stadtsenat war nicht mehr analog, denn
dort war im Beschlussvorschlag schon
nicht mehr die Katastralgemeinde
enthalten, die wir im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss nicht
beschlossen haben. Wir haben darüber in
der Sitzung des Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschusses diskutiert.
Der Beschluss hat auf analog, das heißt
auf Katastralgemeinde gelautet. Nur auf
Zurufe einiger, auch wenn sie berechtigt
waren, hat man das herunter gebrochen.
Das heißt, es gibt nur mehr vier Wahlsprengel.
Jetzt komme ich auf den Punkt, wer
eigentlich definiert, was ein Stadtteil ist. Es
gibt im Verwaltungsbereich dazu vielleicht
Möglichkeiten. Nur, das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 definiert
das in § 2 - Gemeindegebiet - nicht. Es
steht im § 2 Abs. 2, dass der Gemeinderat
das Gemeindegebiet aus Gründen der
Verwaltung in Stadtbezirke einteilen kann.
Das ist bis dato nicht passiert. Das heißt,
dass das eine Willküraktion ist. Es passiert
das, dass man jetzt einen privilegierten
Kreis schafft, der sagt, dass er will, aber
nicht die ganze Katastralgemeinde,
sondern nur einen Teil. Somit schaffen wir
etwas, das mich ein bisschen an Zeiten
erinnert, wo es wirklich politische Willkür
mit Klientelpolitik gegeben hat, die mit
Bürgerbeteiligung nicht viel zu tun hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das
müsst gerade Ihr nicht kritisieren. Da wart
Ihr in der Vergangenheit ja mustergültig.)
Lassen Sie mich noch ein paar Sachen
zum rechtlichen sagen. Wir haben auch
rechtliche Bedenken. Aber auch hier