Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.47

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14.

IV 5985/2005
Innsbrucker Stadtbau GesmbH,
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei Darlehen zur Finanzierung der Errichtung des
Seniorenwohn- und Pflegeheimes "Leben am Tivoli" - Bauteil 3 (S 05)

bei der Bank Austria Creditanstalt AG
zur Finanzierung des Wohnheims
Tivoli (S 05) aufnimmt.
3.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 25.4.2007:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck
übernimmt die Haftung als Bürger und
Zahler gemäß § 1357 ABGB für die
Rückzahlung eines Darlehens, welches durch ein Schuld- und Pfandbestellungsurkunde besichert ist (Darlehensnummer 53397/115.956) mit einem Gesamtnominale in der Höhe
von € 879.300,-- (Laufzeit fünfundzwanzig Jahre, Zinssatz entspricht 6Monats-EURIBOR ohne Auf- bzw.
Abschlag bis zum Jahr 2017, Zinsvereinbarungen ab dem 31.12.2017
werden neu verhandelt, wobei der
Zinssatz gemäß § 6 Abs. 5 Ziffer 3
Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1
{TWFG} als Höchstzinssatz gilt. Annuitäten in fünfzig fortlaufenden Pauschalraten, wobei die letzte Rate den
Kapitalrest beinhaltet), das die Innsbrucker Stadtbau GesmbH bei der
Bank Austria Creditanstalt AG zur
Finanzierung des Wohnheims Tivoli
(S 05) aufnimmt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck
übernimmt die Haftung als Bürge und
Zahler gemäß § 1357 ABGB für die
Rückzahlung eines Darlehens, welches durch eine Schuld- und Pfandbestellungsurkunde besichert ist (Darlehensnummer 53401/064.752) mit
einem Gesamtnominale in der Höhe
von € 800.000,-- (Laufzeit fünfundzwanzig Jahre, Zinssatz entspricht 6Monats-EURIBOR zuzüglich eines
Aufschlages von 0,2 v. H. bis
30.12.2017, Zinsvereinbarungen ab
dem 31.12.2017 werden neu verhandelt. Annuitäten in fünfzig fortlaufenden Pauschalraten, wobei die letzte
Rate den Kapitalrest beinhaltet), das
die Innsbrucker Stadtbau GesmbH

GR-Sitzung 24.5.2007

Die Frau Bürgermeisterin wird
ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die
betreffenden Bürgschaftsübernahmen
gegenüber der Bank Austria Creditanstalt AG zu unterzeichnen.

Bgm. Zach: Jeder, der an diesem Objekt
vorbeifährt, kann mit Freude feststellen,
dass gerade dieser Bauteil schon weit
fortgeschritten ist.

15.

IV 2441/2006
Innsbrucker Stadtbau GesmbH,
Übernahme der Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für ein
zur Finanzierung der Errichtung
von 135 Mietwohnungen im Objekt "Wohnen am Lohbach 2"
aufzunehmendes Darlehen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 2.5.2007:
Im Sinne des Beschlusses des Gemeinderates vom 19.10.2006 übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck die Haftung als
Bürge und Zahler im Sinne des § 1357
ABGB im Gesamtbetrag in der Höhe von
€ 4.850.000,-- (Bauabschnitt S06
€ 1.413.600,--, Bauabschnitt S07
€ 1.691.450,-- und Bauabschnitt S08
€ 1.744.950,--) für die Rückzahlung von
Darlehen mit einem gesamten Nominale in
der Höhe von € 11.917.500,-- mit einer
Laufzeit von vierzig Jahren, Zinssatz 6Monats-EURIBOR ohne Aufschlag
gebunden bis 30.12.2018, halbjährliche
Anpassung, Rückzahlung in achtzig
Halbjahresannuitäten, die die Innsbrucker
Stadtbau GesmbH bei der Bank Austria
Creditanstalt AG zur Finanzierung der
Errichtung des Wohnbauprojektes
"Wohnen am Lohbach 2", Bauabschnitt
S06, S07 und S08 aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen gegenüber der Bank Austria
Creditanstalt AG zu unterzeichnen.