Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_05-Mai.pdf

- S.76

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- 406 -

Häuser saniert sowie die Aufstiegshilfen
gefördert und unterstützt werden sollen.
Wie viele andere Punkte ist auch dieser
Punkt der Koalitionsvereinbarung abzuarbeiten und im Sinne der Bevölkerung
positiv zu bewältigen.
Ich stehe nicht an, auch einen Dank an
unsere Koalitionspartner ÖVP und "Für
Innsbruck" auszusprechen. Liebe StR
Mag. Schwarzl, es ist natürlich schon so,
dass es mir am 21.3.2007 im Stadtsenat
lieber gewesen wäre, wenn die Vorlage
unter einmal beschlossen worden wäre,
aber die Bedenken, dass diese Richtlinie
vom Gemeinderat beschlossen werden
muss, haben natürlich gestimmt.
Ich habe nichts dagegen einzuwenden,
wenn wir eine Richtlinie beschließen, die
das grundsätzlich und nicht nur ein
Pilotprojekt für ein Jahr ermöglicht, da
man in den nächsten Jahren sehen kann,
ob unter Umständen entsprechend der
budgetären Möglichkeiten noch weiteres
Geld vorhanden ist.
Ganz unzufrieden bin ich nicht, da dieses
Projekt am 21.3.2007 zum ersten Mal dem
Stadtsenat vorgelegen ist. Heute ist der
24.5.2007 und das sind etwas mehr als
zwei Monate. Ich glaube, es gibt Projekte,
die länger als zwei Monate in der Schublade oder auf Eis liegen.
Mit Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger muss
man natürlich in solchen Fragen klarerweise einer Meinung sein. Ich bin durchaus zufrieden und möchte sagen, dass es
hinsichtlich des Zeitablaufes eine erfolgreiche Geschichte gewesen ist.
Wir beschließen heute im Gemeinderat die
Förderungsrichtlinien für den nachträglichen Einbau von Personenliften. Ich gehe
davon aus, dass die Mitglieder des
Gemeinderates diese sehr ausführlich
gelesen haben. Im Wesentlichen halten
wir uns mit diesen Richtlinien an die
Förderungsrichtlinien des Landes Tirol.
Eine Einschränkung gibt es und zwar,
wenn bei den Bauträgern Rücklagen
vorhanden sind, müssen diese zuerst von
der Investition abgezogen werden und der
verbleibende Rest wird die Basis des
Fördervolumens sein. Sonst haben wir uns
im Wesentlichen den Förderungsrichtlinien
des Landes Tirol angeschlossen.
GR-Sitzung 24.5.2007

Im heurigen Jahr gibt es einen Schwerpunkt für jene Häuser, wo die Stadt
Innsbruck das Vergaberecht hat. Ich finde
es völlig richtig, dass wir uns entschlossen
haben, diesen Schwerpunkt im heurigen
Jahr zu wählen. Wir erhöhen dadurch die
Mobilität der Menschen in den Häusern
und verbessern die Häuserstruktur.
Ich möchte noch einige Zahlen nennen: In
38 Häusern können, vorbehaltlich der
Zustimmung der Mieterinnen bzw. Mieter,
nachträglich Lifte eingebaut werden.
419 Wohnungen erhalten Lifte und das ist
eine große Zahl. Dadurch ist ein großer
Schub hinsichtlich der Lebenssituation,
Wohnqualität und Häuserstruktur gegeben.
Von diesen Mieterinnen bzw. Mietern sind
27 Personen über 80 Jahre alt und 9 Personen sind bereits über 90 Jahre alt.
Gerade gestern ist mir eine Mieterin von
Pradl über den Weg gelaufen und hat
mich gefragt, wie es mit dem nachträglichen Lifteinbau aussieht. Diese Dame ist
90 Jahre alt und wohnt im fünften Stock.
Obwohl sie noch sehr rüstig ist, fällt es ihr
jetzt schwer, in den fünften Stock zu
gehen. Ich konnte sie beruhigen, da ich ihr
gesagt habe, dass ich davon ausgehe,
dass der Gemeinderat heute mit großer
Mehrheit, wenn nicht einstimmig, diese
Richtlinien beschließen wird.
Wenn man das von der wirtschaftlichen
Komponente her betrachtet, dann rechnet
sich ein nachträglicher Lifteinbau auch.
Wir wissen alle, wenn jemand nicht in der
Wohnung bleiben kann, muss diese
Person in einem Wohn- und Pflegeheim
untergebracht werden.
Ich habe mir diesbezüglich ein Beispiel
ausgerechnet: Die Menschen zahlen in
unseren Wohn- und Pflegeheimen über
alle Pflegestufen hinweg ungefähr 60 %
selbst. Das heißt, dass etwas mehr als
40 % Sozialhilfe vom Land Tirol bzw. von
der Stadt Innsbruck sind.
Wenn man nur diese 27 Menschen, die
über 80 Jahre alt sind, hernimmt, die
vielleicht in einem Wohn- und Pflegeheim
die Pflegestufe 2, also die erhöhte
Betreuung, hätten - ich habe das relativ
hoch angesetzt -, komme ich auf einen
Sozialhilfezuschuss von € 130.000,-- im
Jahr. Dieser Zuschuss ist höher als die