Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.46

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- 653 -

wirklich aus der Logik der örtlichen
Raumordnung begründbar waren.
Wenn wir öfters solche kostenmindernde
Geschäfte machen bzw. Verträge abschließen, dann werden wir irgendwann
vor der Tatsache stehen, dass jeder
Grundbesitzer der irgendetwas hat, was
die Stadt Innsbruck von ihm möchte, uns
Verträge aufnötigt, mit denen wir Umwidmungen genehmigen, die raumordnerisch
hinten und vorne auf schwachen Beinen
stehen. Diese Verquickung macht mir
Angst und deshalb sollen wir lieber xtausend Euro auf den Tisch legen als die
Verknüpfung von privaten Grundstücksgeschäften und öffentlich rechtlichen
Widmungsentscheidungen zuzulassen.
Ich warte jetzt die weitere Debatte ab und
nehme zur Kenntnis, dass die Drohung
größer ist als sie bisher aus dem Akt
hervorgegangen ist. Jedes Mitglied des
Gemeinderates muss sich das überlegen,
aber das zum Ausgangspunkt der
Debatte, wie es sich für uns aus dem
Akteninhalt dargestellt hat. (Beifall von
Seiten der Innsbrucker Grünen)
StRin Mag.a Schwarzl: Ich werde auf
jeden Fall dagegen stimmen und fühle
mich als Mitglied des Stadtsenates jetzt
schön langsam verschaukelt.
Auf dem Akt den wir erhalten haben, ist rot
und fett gedruckt "Vertraulich" gestanden.
Wenn so etwas auf einem Akt steht, dann
halte ich mich an eine damit offenbar
definierte qualifizierte Vertraulichkeit.
Die Frau Bürgermeisterin kann sich sicher
noch gut daran erinnern, dass eine meiner
ersten Fragen im Stadtsenat war, warum
die Stadt Innsbruck unbedingt dieses
Grundstück haben möchte. Ich kenne kein
Schreiben der Familie Wild, denn ich war
damals kein Mitglied des Gemeinderates
und habe keine solchen Schriften bekommen.
Im Akt steht Folgendes:
"Im Zuge dieser Verhandlungen mit der
Familie Wild konnte über Bestreben von
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer die
fast als einmalig zu bezeichnende Chance
der Arrondierung der städtischen Grundflächen östlich des Alpenzoo Innsbruck Tirol genutzt und damit auch wesentliche
GR-Sitzung 18.10.2007

Voraussetzungen für die Zukunftsvorsorge des Alpenzoo Innsbruck - Tirol im
Zusammenhang mit der Station der
"Hungerburgbahn-Neu" gesichert werden.
Ohne jedes Hintergrundwissen können
mit einem Schlag in diesem Zusammenhang auch nicht unproblematische
Rechtsverhältnisse, und zwar Dienstbarkeitsrechte, insbesondere das eingangs
erwähnte Aussichtsrecht, bereinigt und
geregelt werden."
Eine Seite vorher heißt es:
"Gemäß … des Dienstbarkeitsvertrages
besteht die Grunddienstbarkeit der
Nichtverpflanzung auf den städtischen
Gründen Mühlau."
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Zur
tatsächlichen Berichtigung! Der Vertrag
war dem Akt beigelegt, nur damit Sie das
nicht übersehen.)
Ich habe das Schätzgutachten vorliegen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Nur zur
Klarstellung! Es war der vorgesehene
Vertrag und nicht der Dienstbarkeitsvertrag beigefügt.)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer, Sie
haben bei der ganzen Angelegenheit
schon genug Spuren verwischt.
Jedenfalls kann ich mich noch gut daran
erinnern, dass mich die Frau Bürgermeisterin ein oder zwei Tage vor der Sitzung
des Stadtsenates angerufen und gefragt
hat, wie wir für dieses Grundstücksgeschäft stimmen würden. Ich habe zwei
Argumente genannt und zwar erstens die
Umwidmung, weil ich es nicht für richtig
halte, wenn Grundstücksgeschäfte immer
mit Umwidmungen entgegen dem
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) vorgenommen werden. Zweitens, war
für mich vor allen Dingen die Frage
hinsichtlich der Arrondierung Alpenzoo
Innsbruck - Tirol wichtig. Wenn wir schon
ein Grundstück wegen dem Alpenzoo
Innsbruck - Tirol kaufen - dieser betrifft
auch das Land Tirol -, warum soll die Stadt
Innsbruck das Ganze abwickeln und nicht
auch das Land Tirol? Mag sein, dass das
eine große Naivität ist.
Auch in der Sitzung des Stadtsenates war
dieses Aussichtsrecht - StR Dipl.-HTL-Ing.