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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.51

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- 658 -

sich diese Trasse nicht rechtzeitig sichert,
sodass man die Zusage hat, mit welchen
Kosten zu rechnen ist, wenn man zu
bauen beginnt. Wieso wurde das nicht im
Vorhinein geklärt?
Wenn es um eine Trasse geht, und zwar
um die einzig mögliche Trasse, halte ich
das schon für eine äußerst unprofessionelle Vorgangsweise, dass man nicht vor
dem Spatenstich handelseinig war, dass
man so und so viel Geld für den Bau der
"Hungerburgbahn-Neu" zahlen muss und
das kostet jetzt auch noch dieses Grundstück.
GR Dr. Rauch, wenn Du davon sprichst,
dass dieses Grundstück - es sind zwei
Tauschgrundstücke und nicht nur eines im Eigentum Deiner Familie gewesen ist
und damals sehr günstig an die Stadt
Innsbruck abgegeben wurde, dann mag
das jetzt vielleicht für Dich persönlich
etwas Schmerzhaftes sein, weil es jetzt in
anderes Eigentum kommt. Es handelt sich
dort wirklich um keine Villengegend,
sondern das ist eindeutig ein Waldgrundstück, welches nicht von Villen umgeben
ist. Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, hat
immer den hehren Grundsatz der Freihaltung der Hänge usw.
Zur Frage der Bewertung: Es gibt dieses
Gutachten des Sachverständigen Dipl.Ing. Peter Tischler, welches wir - glaube
ich - in der Zwischenzeit alle kennen.
Natürlich ist es immer so, dass bei einem
Gutachten die einen sagen, dass es viel
zu niedrig ist, aber es gibt auch welche,
die der Meinung sind, dass es viel zu hoch
geschätzt wurde. In der Regel ist es so,
dass wir uns in der Stadt Innsbruck an
einem vorliegenden Gutachten orientieren.
Dieses Gutachten liegt wesentlich unter
den tatsächlichen Kosten, da diese nicht
nur aus dem bestehen, was jetzt materiell
an die zwei Eigentümer und einen
anderen, der eine Belastung im Grundbuch hat, fließen soll. Die Kosten bestehen auch aus der Zusage, wenn diese
Umwidmung nicht erfolgen kann, dann
muss die Stadt Innsbruck noch einmal
ordentlich in die Tasche greifen. Das ist
auch in die Kosten mit einzuberechnen.
Hier liegen wir wesentlich über dem
Gutachten des Sachverständigen Dipl.Ing. Peter Tischler. GR Ing. Krulis, da
GR-Sitzung 18.10.2007

kann man nicht sagen, dass wir unter
Beachtung des Prozessrisikos, das auf
uns zukommen kann, beide Augen
zudrücken und nehmen das halt noch mit,
denn dieser Preis ist für mich eindeutig zu
hoch. Es stimmt, dass in der Stadtsenatsvorlage dieses Prozessrisiko mit keinem
Wort erwähnt wurde. In der Beilage der
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) wurde es in einem Satz erwähnt
und wir haben in weiterer Folge auf
Nachfragen auch tatsächlich erfahren, was
im Dienstbarkeitsvertrag der Familie Wild
enthalten ist.
Natürlich gibt es ein gewisses Prozessrisiko. Wir wissen, dass heutzutage schon
fast bei allem ein Prozess angestrebt wird
und das kann sich verzögern. So aussichtslos, wie es jetzt dargestellt wird, stellt
es sich für mich nicht dar. Es geht ganz
eindeutig um die Aussicht auf die Stadt
Innsbruck. Die Aussicht auf die Stadt
Innsbruck ist meiner Meinung nach
gegeben und nicht durch die Trassenführung beeinträchtigt. Es geht hier nicht um
die Mittelstation, sondern um die Trassenführung bzw. den Austritt aus dem Berg.
Es gibt schon die Möglichkeit, das Ganze
auch inhaltlich, fachlich und sachlich von
einer anderen Seite her zu betrachten.
Dies nicht nur unter dem Gesichtspunkt,
wenn wir einmal den Alpenzoo Innsbruck Tirol erweitern, wäre dies eine einmalige
Gelegenheit. Hier sagt die Frau Bürgermeisterin, dass wir das nicht wollen,
sondern einen Erholungsraum für die
Innsbruckerinnen bzw. Innsbruck zur
Verfügung stellen möchten. Ich bin
gespannt, welcher Erholungsraum das
dann noch sein wird, wenn die "Hungerburgbahn-Neu" dann tatsächlich fährt.
(Beifall von Seiten der SPÖ)
GR Mag. Kogler: Ich möchte Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Platzgummer zu diesem Verhandlungswerk mit dem Wermutstropfen
gratulieren, dass wir dieses Ergebnis nicht
schon vor drei Jahren im Gemeinderat
hatten. Dann hätten wir ein zusätzliches
Grundstück gehabt und hätten vielleicht
eine wesentlich bessere Bahn planen und
schlussendlich umsetzen können.
(Bgm.in Zach: Man kann ja niemanden
zwingen.)