Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 04-April.pdf
- S.116
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22.5
I-OEF 33/2003
Verpflichtung zur Verwendung von Erdgas als Heizmittel bei Wohnbauvorhaben sowie vertragliche Absicherung bei Flächenwidmungen und Bebauungsplänen,
Änderung des Beschlusses des Stadtsenates vom
8.11.1995 (StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner folgenden dringenden Antrag, der keine finanzielle Bedeckung
benötigt:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird ersucht, seinen oben genannten Beschluss vom
8.11.1995 folgendermaßen zu ändern:
1. Die zuständigen Ämter werden beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Vereinbarungen im Hinblick auf projektierte Wohnbauvorhaben die Verpflichtung zur Verwendung von Erdgas oder erneuerbaren
Energiequellen als Heizmittel vertraglich zu sichern und diese vertragliche Absicherung dem Bau- und Projekt-Ausschuss aus Anlass entsprechender Vorschläge für Flächenwidmungen und Neuerlassung
von Bebauungsplänen vorzuschlagen.
2. Der konkreten Entscheidung für den einen oder anderen Energieträger
soll eine projektbezogene Prüfung durch den städtischen Energiebeauftragten vorangehen.
Es ist sinnvoll, den städtischen Energiebeauftragten mit einzubeziehen und
zu sagen, dass an der einen Stelle eine Hackschnitzel-Heizung und an der
anderen Stelle, zur Abdeckung von Spitzen, noch ein Anschluss für Erdgas
sinnvoll wäre. Durch die Biomasse kann im Normalbetrieb wenig Ausstoß,
jedoch zu Spitzenzeiten ein höherer Ausstoß verzeichnet werden. Daher
wäre es sinnvoll, wiederum Erdgas zuzuschalten.
3. Die zuständigen Ämter werden beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Vereinbarung im Hinblick auf projektierte Wohnbauvorhaben
die Verpflichtung zum Bau nach Niedrigenergiestandard entsprechend
der Zusatzförderung "Tiroler Niedrigenergiehaus" im Rahmen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (TWFG) vertraglich zu sichern,
und diese Verpflichtung dem Bau- und Projekt-Ausschuss aus Anlass
entsprechender Vorschläge für Flächenwidmungen und Neuerlassung
von Bebauungsplänen vorzuschlagen.
GR-Sitzung 24.4.2003