Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 04-April.pdf
- S.119
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Dies ist ein Resolutionsantrag der gesamten Fraktion an die
Österreichische Bundesregierung und benötigt ebenfalls keine finanzielle
Bedeckung. Wenn dieser Antrag unterstützt wird, könnte man vielleicht so
manches finanzielles Übel von der Stadt Innsbruck abwenden. Es geht um
die Übereinkunft im Regierungsübereinkommen, da beabsichtigt ist, die
Notstandshilfe in eine "Sozialhilfe-Neu" abzuwandeln.
Die schriftliche Begründung ist etwas lang, aber ich werde
dies etwas kürzer darstellen.
Die Notstandshilfe ist im Anschluss an die Arbeitslosenversicherung eine Versicherungsleistung. Das Arbeitslosengeld wird nur zeitlich
begrenzt gewährt und ist vom vorherigen Verdienst abhängig. Die Notstandshilfe ist eine Folgezahlung aus der Arbeitslosenversicherung mit einem bestimmten Prozentsatz vom Arbeitslosengeld. Diese kann theoretisch
immer wieder gewährt werden, muss aber jährlich angesucht werden. Die
Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung, auf die man Anspruch hat.
Wenn man die Notstandshilfe in eine Sozialhilfe der Länder
schiebt, wird sie zu einer Fürsorgeleistung mit unterschiedlichen Anspruchsberechtigungen, mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zur
Sozialhilfe sowie zu einer unterschiedlichen Reduzierung von Leistungen
usw. Sollte das wirklich geschehen, so hat das eine Verlagerung aus dem
Arbeitslosenversicherungstopf in die Haushalte der Länder und Gemeinden
zur Folge.
Wenn man bedenkt, was der Bundesminister für Finanzen
noch alles mit den Ländern und Gemeinden vorhat, kann es nicht schaden,
dem vorzubauen. Alleine die Administration der zusätzlichen Ansuchen
würde für die Sozialämter oder Sozialhilfebehörden in den Bezirken einen
enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Ich bin überzeugt davon, dass die Stadt Innsbruck dafür keine Abgeltung erhalten wird.
Wenn man zur Senkung der Lohnnebenkosten den Beitrag zur
Arbeitslosenversicherung der Unternehmer reduziert, befürchten wir, dass
Ausgaben vom Bund auf die Länder und Gemeinden überwälzt werden.
Hier wäre es angebracht, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck diese
Resolution im Sinne der Sozialpolitik, aber auch im Sinne des städtischen
Haushaltes für eine sinnvolle Maßnahme hält.
GR-Sitzung 24.4.2003