Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.101

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- 708 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. PR - B3, Pradl,
Bereich zwischen Burgenlandstraße,
östlich Resselstraße und Wiesengasse
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gr, Zeichn. Nr. 3698),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG, wird beschlossen.

32.

III 14105/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/1,
Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, östlich Resselstraße
und Wiesengasse (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/gr, Zeichn. Nr. 3698), gemäß § 56 Abs. 2 TROG

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:

Sieglanger - Mentlberg, Bereich östlich
des Geroldsbaches zwischen den
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
und der Josef-Franz-Huter-Straße, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG, zu beschließen.
GR Mag. Fritz: Wir stimmen dem Bebauungsplan zu. Es ist dies ein schönes
Projekt, das letztlich auch Ergebnis eines
Wettbewerbes war. Ich möchte nur auf
einen Punkt hinweisen, der nicht unsere
Zustimmung findet.
Dieser Punkt findet sich nicht im Formulierungstext oder in der Zeichnung, aber im
Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung:
Umsetzung eines erhöhten Stellplatzschlüssels mit Tiefgaragen bei Wohnanlagen. Das heißt, dass dort nicht die in der
Stadt üblichen 1,1 Stellplätze pro Wohneinheit oder Haushalt später im Baubescheid in Anschlag gebracht werden
sollen, sondern zirka 1,4 unter Hinweis auf
die Stadtrandlage und die nicht so gute
Erschließung durch den öffentlichen
Verkehr. Es ist auch im Bauausschuss
darauf hingewiesen worden, dass man in
diese Richtung in Stadtrandlagen weiter
denken wird.

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,

Ich glaube, dass das die falsche Antwort
ist, zu sagen, dass in Stadtrandlagen zwei
Autos pro Haushalt vorhanden sein
werden und daher schreiben wir mehr
unterirdische Stellplätze vor. Letztlich
muss das von allen Mieterinnen, Mietern
oder Wohnungseigentümern über erhöhte
Kosten für diese Stellplätze mitfinanziert
werden. Ich glaube, so lange die Zielsetzung im Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) lautet, dass Siedlungserweiterungen schwerpunktmäßig dort stattfinden
sollen, wo die Erschließungskosten für die
Gemeinde am niedersten sind und wo die
Erschließung mit dem öffentlichen Verkehr
am Besten ist - aus dem folgt für mich
schon im Umkehrschluss und wir haben
dort erst vor kurzem eine neue Flächenwidmung gemacht -, soll man dort
widmen, wo das Gebiet mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen ist. Wenn
man großflächig widmet oder viele
Wohneinheiten schafft, dann sollten diese
mit dem öffentlichen Verkehr auch
verbessert erschlossen werden.

die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B11/1,

Auf Stadtrandlagen schlicht und ergreifend
mit mehr Stellplätzen in Tiefgaragen zu

Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B3/1,
Pradl, Bereich zwischen Burgenlandstraße, östlich Resselstraße und Wiesengasse
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gr, Zeichn. Nr. 3698),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG, wird beschlossen.

33.

III 14106/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM - B11/1,
Sieglanger - Mentlberg, Bereich
östlich des Geroldsbaches zwischen den Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und der
Josef-Franz-Huter-Straße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG

GR-Sitzung 18.10.2007