Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.108

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42.

III 5767/2007
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B18, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen
Rennweg, Herrengasse und Herzog-Otto-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B8, Zeichn. Nr. 3720 und
Nr. IN - B8/1, Zeichn. Nr. 3785),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.

nicht dem Verlauf der Grundgrenzen
entspricht.
Dazu ist festzustellen, dass diese Straßenfluchtlinie zum einen eine Reduktion der
Breite der Straße gegenüber dem
rechtskräftigen Bebauungsplan darstellt
und zum anderen aus Sicht der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, langfristig die
Option für Ausbaumaßnahmen, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer,
sicherstellt. Derzeit sind keine Maßnahmen vorgesehen.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
ist abgeschlossen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:

Antrag des Bauausschusses vom
27.9.2007:

Der Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B18, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Rennweg, Herrengasse
und Herzog-Otto-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN B8, Zeichn. Nr. 3720 und Nr. IN - B8/1,
Zeichn. Nr. 3785), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B18/1, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich zwischen Rennweg, Herrengasse
und Herzog-Otto-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN B8, Zeichn. Nr. 3720 und Nr. IN - B8/1,
Zeichn. Nr. 3785), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

44.

43.

III 5769/2007
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B18/1, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich zwischen
Rennweg, Herrengasse und Herzog-Otto-Straße (teilweise als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B8, Zeichn. Nr. 3720 und
Nr. IN - B8/1, Zeichn. Nr. 3785),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme liegt dem Akt im
Original bei.
Die eingebrachte Stellungnahme richtet
sich gegen die südlich der Herrengasse
festgelegte Straßenfluchtlinie, da diese
GR-Sitzung 18.10.2007

Einbringung von dringenden
Anfragen

Bgm.in Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist sieben dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
44.1

Gastgärten auf städtischem
Grund, Verlängerung der Gastgartenverträge, gesonderte Vereinbarung in Bezug auf die Fußball-Europameisterschaft (EURO) 2008 (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der Innsbrucker Grünen:
In der Sitzung des Stadtsenates vom
7.2.2007 wurde beschlossen, in allen