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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.115

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- 722 -

weise mit einem privaten Golfübungsplatz
verquickt wurde.
Dafür, dass dem Golfbetreiber die
Golffläche seitens der Stadt Innsbruck
unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden soll, muss dieser auf seine Kosten
die restliche, viel wichtigere öffentliche
Freizeitanlage errichten und betreiben.

sau vor und wie viel entfällt davon
auf den privaten Golfplatz und die
öffentliche Freizeitanlage?
1.2

Wenn ja, wie sieht diese aus?

1.3

Wenn nein, warum nicht, bzw. bis
wann ist mit dieser zu rechnen?

2.

Im Sommer 2005 kam es zum
Abschluss der Verhandlungen mit der
Peer"schen Stiftung bzw. dem Pächter
deren Flächen. Seither ist diese Fläche von der Stadt Innsbruck angepachtet. Da der Golfbetreiber die
Pacht wohl erst mit erteilter Baubewilligung seiner Golfanlage an die Stadt
Innsbruck refundieren wird,

2.1

Pachtkosten in welcher Höhe sind
seit Beginn des Pachtverhältnisses angefallen und von wem wurden diese getragen?

2.2

Ab welchem Zeitpunkt wird der
Stadt Innsbruck vom Golfbetreiber
der Pachtzins refundiert?

2.3

Welche sonstigen Zahlungen
mussten seitens der Stadt Innsbruck vor/bei der Anpachtung des
Grundstücks getätigt werden und
werden diese auf den Golfbetreiber überwälzt?

3.

Bei der Auflage des Flächenwidmungsplanes für die Golfübungsanlage im Feber 2006 wurde vom Obmann des Bauausschusses, GR
Ing. Krulis, ein Schriftstück des Golfplatzbetreibers vom 13.2.2006 verlesen, welches nach Nachverhandlungen durch Alt-StR Dr. Gschnitzer den
mangelhaften Vorvertrag mit dem
Golfplatzbetreiber verbessern sollte.
Dieser stellte in diesem Schreiben
Folgendes fest:

Nach langwierigen Grundstücksverhandlungen zwischen der Stadt Innsbruck und
dem privaten Grundeigentümer bzw.
Pächter in diesem Bereich, die erst im
Sommer 2005 zum Abschluss kamen,
hakt es jetzt offenbar an der Golfübungsanlage selbst.
Laut Tiroler Tageszeitung (TT) vom
24.9.2007 (Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing.Sprenger
im Stadtsenat vom 26.9.2007: "Dem ist
nichts hinzuzufügen"), wurde das Abschlaghaus für die Golfübungsanlage von
der Baubehörde nicht genehmigt. Sie
befürchtet massive Setzungen auf der
Deponie, weshalb der Betreiber lediglich
eine auf zehn Jahre befristete Baugenehmigung bekommen hätte. Dieser habe
daher die Einreichplanung zurückgezogen.
Jetzt sollen die Abschlagplätze südlich in
den Hang unter der Rosenberger-Raststätte integriert werden, wozu es allerdings
eine Adaptierung des Flächenwidmungsplanes brauche.
Da das gesamte Projekt seit dem
Jahr 2003 permanent an diversen
Mängeln leidet - mangelhafter Vorvertrag
mit dem Golfbetreiber, Fehleinschätzung
der Verhandlungsdauer mit privatem
Grundeigentümer/Pächter, unzureichende
Kommunikation mit der Gemeinde
Ampass, möge folgende dringende
Anfrage beantwortet werden:
1.

1.1

Bereits bei der Beschlussfassung im
Jahr 2003 wurde von den Innsbrucker
Grünen das Fehlen jeglicher Kostenabschätzung für die nötigen Investitionen für Golf- und Freizeitanlage
bzw. deren Refinanzierung samt davon ableitbarer Amortisationszeit und
damit Laufzeit des Vertrages kritisiert.
Liegt mittlerweile eine Gesamtkostenschätzung bzw. ein Finanzierungsplan für das Projekt Freizeitnutzung ehemalige Deponie Ros-

GR-Sitzung 18.10.2007

Da die Gründe, die von der Peer"schen Stiftung angemietet sind und
auf denen der öffentlich zugängliche
Freizeitbereich errichtet werden soll,
auf Ampasser Gemeindegebiet liegen
und die Stadt Innsbruck zurecht fragt,
welche Absicherung sie für die unentgeltliche Überlassung ihrer Flächen
zur Golfnutzung hat, wenn die Gemeinde Ampass nicht umwidmet, ma-