Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.122

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- 729 -

Der Antrag wird dem gemeinderätlichen
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
zur Vorberatung zugewiesen.
Die Ausarbeitung soll in enger Zusammenarbeit mit der Mag.-Abt. IV, Wirtschaftsförderung, vorgenommen werden,
welche für die Tourismusentwicklung in
der Stadt Innsbruck verantwortlich
zeichnet.
Was ist der Hintergrund von diesem
Antrag? Wir sehen einfach zunehmend,
dass andere Städte im Bereich Jugendtourismus - junger Tourismus, der sich
deutlich vom Tourismus älterer Semester
unterscheidet - eine Vorreiterrolle einnehmen und die Stadt Innsbruck ein bisschen
zumindest aus meiner Wahrnehmung ins
Hintertreffen kommt. Es ist wichtig, sich
auf einer breiten Basis zusammen
zusetzen und zu überlegen, was in der
Stadt Innsbruck fehlt. Vielleicht kommt
man zu dem Schluss, dass alles in
Ordnung ist, aber vielleicht fehlt auch
etwas. Vielleicht könnten wir in ein paar
Bereichen etwas ändern. Ich denke nur,
was in den letzten Monaten alleine in Tirol
passiert ist, angefangen vom Cube Hotel
in Biberwier - Konzepthotel. So etwas gibt
es in der Stadt Innsbruck nicht. Hier
könnte man vielleicht auch ein paar
innovative Konzepte entwickeln. Man
könnte sich ansehen, wie junge Leute auf
Urlaub fahren, wie ist unser Angebot in der
Stadt Innsbruck, was passiert eigentlich
jungen Leuten, wenn sie am Innsbrucker
Hauptbahnhof aussteigen, was haben
diese für ein Angebot oder finden sie
etwas, das ihrer Finanzkraft entspricht.
Ich würde mir wünschen, dass wir diesen
Antrag
dem Ausschuss für Wirtschaft und
Tourismus zuweisen,
um uns dort in aller Ruhe gemeinsam
überlegen zu können, welche Partnerinnen und Partner wir benötigen, um so ein
Konzept für die Stadt Innsbruck tatsächlich
auf die Füße stellen zu können.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich würde mir
auf Grund der umfangreichen Darstellungen, denn es sind auch viele Informationen einzuholen, wünschen, dass der
Antrag im Anschluss an den Stadtsenat im

GR-Sitzung 18.10.2007

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
behandelt wird.
Ich beantrage
die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mair in der Sitzung des
Gemeinderates am 28.6.2007 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

45.8

I-OEF 85/2007
Subventionsordnung, Ergänzung
zu § 3, Ausschluss der Förderung (GR Mair)

GR Mair: Um zu zeigen, dass es den
Innsbrucker Grünen in der Frage der
Parteienförderung tatsächlich um eine
sachliche Neuregelung geht und nicht nur
um Skandalisieren und Denunzieren, was
heute schon genannt wurde. Es geht uns
um eine sachliche sinnvolle Neuordnung,
die auch der Zeit entspricht, wie Parteien
heute behandelt werden und die sich von
einem alten Parteienproporz unterscheiden.
Es wird in diesem Antrag eine Ergänzung
der Subventionsordnung der Stadt
Innsbruck vorgeschlagen. Die Subventionsordnung regelt unter welchen Voraussetzungen wer Subventionen bekommen
kann und welche Nachweise man liefern
muss. Es gibt einen Paragraphen, wann
man von der Förderung ausgeschlossen
ist. Das ist z. B. der Fall, wenn man nicht
ordentlich abrechnet, wenn man sich nicht
auf die Stadt Innsbruck bezieht oder wenn
man den sozialen oder gesundheitlichen
Kontext im Subventionstopf nicht nachweisen kann.
Ich würde einen neuen Absatz 6 im § 3 in
der Subventionsordnung als Ergänzung
vorschlagen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Förderung überwiegend den Mitgliedern einer politischen
Partei oder einer politischen Partei selbst
zu Gute kommt, die Mitgliedschaft einer
politischen Partei die Voraussetzung ist,
um von den geförderten Maßnahmen zu