Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_08-Oktober.pdf

- S.133

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hoch hier im Einzelnen die Kosten waren,
ist hier nicht bekannt.
Seitens der Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird im
Auftrag der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) einmal wöchentlich eine Platzreinigung durchgeführt. Die
Kosten in der Höhe von rund € 7.500,-pro Jahr werden an die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
verrechnet.
Zu Frage 6.: Im Jahr 2006 wurde für
folgende Veranstaltungen auf dem
Marktplatz die Reinigung durch die Mag.Abt. III, Tiefbau, ohne Weiterverrechnung
der Kosten angeordnet:
- Innlove 2006
- Spiele Weltmeisterschaft (WM)
- New Orleans Festival 2006
(Die ermittelten Gesamtkosten für die
Reinigung lagen bei insgesamt rund
€ 7.200,--.)
Zu Frage 7. und 8.: Grundsätzlich wird in
den Nutzungsvereinbarungen mit allen
Veranstaltern vereinbart, dass der
Veranstalter die Reinigung selbst zu
veranlassen hat (siehe dazu auch
Beantwortung Frage 2.). Die Ausnahmen
von dieser Regelung sind in der Beantwortung zu Frage 9. und 10. angeführt.
Zu Frage 9.: Im Jahr 2006 war bei
folgenden Veranstaltungen die Reinigung
durch die Mag.-Abt. III, Tiefbau, ohne
Kostenvorschreibung an den Veranstalter
angeordnet:
-

Bergsilvester

-

Faschingsumzug 2006

-

Ostermarkt in der Altstadt

-

Innlove 2006

-

Bergsonnwend 2006

-

Übertragung Spiele Weltmeisterschaft
(WM) auf dem Marktplatz

-

New Orleans Festival 2006

-

Zwergerlsilvester 2006

(Die ermittelten Gesamtkosten für die
Reinigung lagen bei insgesamt rund
€ 37.500,--.)

GR-Sitzung 18.10.2007

Zu Frage 10.: Bis Ende Juli 2007 war bei
folgenden Veranstaltungen die Reinigung
durch die Mag.-Abt. III, Tiefbau, ohne
Kostenvorschreibung an den Veranstalter
angeordnet:
-

Bergsilvester

-

Faschingsumzug 2007

-

Bergsonnwend 2007

-

New Orleans Festival 2007

(Die ermittelten Gesamtkosten für die
Reinigung lagen bei insgesamt rund
€ 30.000,--.)
Zu Frage 11. und 12.: Wie bereits
ausgeführt haben die Veranstalter die
Überlassungsfläche in gereinigtem
Zustand zurückzustellen. Von wem der
Veranstalter die Reinigung durchführen
lässt bleibt ihm überlassen.
Zu Frage 13.: Wenn ein Veranstalter mit
der Mag.-Abt. III, Tiefbau, Kontakt
aufnimmt und die Reinigung gegen
Verrechnung durch die Mag.-Abt. III,
Tiefbau, wünscht, wird seitens des Amtes
versucht, diesem Wunsch zu entsprechen.
Voraussetzung dafür ist, dass die notwendigen Ressourcen an Personal und
Geräten zur Verfügung stehen und sich
die Arbeiten in Verbindung mit der
Normalarbeitszeit und mit den regelmäßigen Sonderreinigungseinsätzen durchführen lassen. Dies ist unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass jahresdurchgängig
im Bereich des Bauhofs Innere Stadt
insgesamt schon rund 185 Arbeitsstunden
pro Woche als Mehrleistung über die
Normalarbeitszeit hinaus (Samstag,
Sonntag, Feiertage, Morgen- und Abendstunden) für Reinigungseinsätze in der
Altstadt, Maria-Theresien-Straße und
Bahnhofsbereich geleistet werden
müssen.
Es gibt keine grundsätzliche Ablehnung
seitens des Amtes solche Arbeiten zu
übernehmen, allerdings in dem Rahmen,
den ich soeben ausgeführt habe.
Zu Frage 14.: Das war eine Entscheidung
des Stadtsenates, dazu führe ich gar
nichts mehr aus.